Erstellt am 15.01.2009 um 06:49 Uhr von pit47
Hallo Renate54,
der Urlaub beginnt nicht am Ende der Nachtschicht, sondern erst bei Beginn der folgenden Nachtschicht.
Bei einer Frühschicht beginnt der Urlaub ja auch nicht am Ende der Frühschicht, sondern am nächsten Tag.
Erstellt am 15.01.2009 um 08:17 Uhr von stixer1
Moin Moin,
pit47 du hast recht. Der 1 urlaubstag beginnt mit der nächsten schicht.
da der kollege nur nachtschichten macht, könnte man auch sagen:
die 1 urlaubsnacht beginnt mit der nächsten schicht.
gruß stixer
Erstellt am 15.01.2009 um 08:26 Uhr von kriegsrat
was steht bei euch im tarifvertrag (wenn ihr einen habt) ?
wird der urlaub auf basis von kalendertagen gewährt, darf nicht hineingearbeitet werden, also muß der tag vor urlaubsbeginn frei sein, wenn man nur nachtschichten hat, sonst könnte der AN ab 00:00h in seinen urlaub gehen
wird der urlaub auf basis von arbeitstagen gewährt, geht das schon, weil als arbeitstag der tag zählt, an dem du die arbeit aufgenommen hast
zusatzurlaub gibts keinen, außer in eurem tarifvertrag steht etwas anderes....