Erstellt am 14.01.2009 um 16:43 Uhr von Uschi66
..es kommt hier daruf an ob es zu diesem Thema eine betriebiche Regelung gibt, entweder TV/BV oder gar im ArbV. Also bekommen z.B. AN wenn sie auf Reisen gehen müssen diese Zeiten vergütet oder als Freizeit.
Weiter man muss nicht unbedingt außerhalb der Regelarbeitszeit reisen. MAn kann dann durchaus auch notfalls übernachten. Doch es gibt auch zum Thema Anreise(n) z.B. am Sonntag weil Montagsmorgens das Geschäft oder die Schulung beginnt BAG-Urteile
Erstellt am 14.01.2009 um 16:44 Uhr von DonJohnson
@Packer
Google doch mal. Der BR hat dort ein Initiativfrecht § 87 Abs 1 Nr 2. Bv bezüglich der Reisen ist somit gesichert. Im Kern liegt die Problematik wie folgt:
- je nachdem wioe gefahren oder die Reise angetreten wird wird die Arbeitszeit bemessen. Also Wenn mit PKW dann ist Reisezeit = Arbeitszeit (für den Fahrer). Im Zug wenn man nachweisen kann, dass man auch arbeitet auch. Da der Nachweis nciht einfach zu gwestallten sein wird, sind diverse Einigungsstellen der Meinung gewesen, dass die Bahnreise zu 50 % als Arbeitszeit entgolten werden.
Alles wird geregelt in einer BV wie gesagt...
Hätte da auch Vordrucke für...
Erstellt am 19.01.2009 um 08:32 Uhr von packer
moin doc,
würde ich gerne mal haben :)
je mehr material, desto besser...
LG vom Packer