Hallo KollegenInnen,

Fakt ist ja, daß Reisezeit die außerhalb der Arbeitszeit liegt, kein Ausgleichsanspruch auslöst.
mal als Beispiel:

Arbeitszeitrahmen von 8:00 bis 21:30
keine Gleitzeit
flexible arbeitszeit
Schichtmodell
Arbeitszeit kann frei vom AG geplant werden
externe Schulung

wenn jetzt ein kollege zu einer Fortbildung muß, dann wird sein Arbeitstag vom AG so geplant, daß die Arbeitszeit deckungsgleich ist mit der Schulungszeit. Er bekommt also seine Reisezeit niemals gutgeschrieben.

Habt ihr eine Idee dazu oder ist das OK so?

Gruß vom packer