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Antrag auf freien Tag

L
LeoK
Feb 2020 bearbeitet

Bei uns im Unternehmen - wir arbeiten eine Woche 5 Tage/ MO bis FR - die Folge Woche MO bis SO und in dieser ein freier Tag - nun soll dieser freie Tag von uns schriftlich beantragt werden. Dieser freie Tag wurde vor ca 4 Jahren eingeführt. Frage: Ist dieser freie Tag als "Betriebliche Übung" zu werten ? Und ist es rechtens das dieser beantragt werden muss ?

Herzlichen Dank für Eure Antworten

51407

Community-Antworten (7)

C
celestro

06.02.2020 um 18:01 Uhr

"Ist dieser freie Tag als "Betriebliche Übung" zu werten ?"

Warum ist das relevant? Ist ja nicht so, als ob der Tag jetzt wegfallen soll.

"Und ist es rechtens das dieser beantragt werden muss ?"

Wie kam es denn bisher zu diesem freien Tag?

L
LeoK

06.02.2020 um 18:11 Uhr

Hallo Celestro, natürlich steht hinter jeder meiner Fragen eine Relevanz. JA, dieser besagte freie Tag soll wegfallen (und letztlich gearbeitet werden) Daher nochmals meine Fragestellung zur betrieblichen Übung.

Dieser freie Tag wurde den MA vor ca 4 Jahren gewährt. Fragestellung meinerseits: Ist es rechtens das der MA diesen nun zukünftig beantragen muss ?

S
seehas

06.02.2020 um 18:53 Uhr

Nochmals die Nachfrage: Wie kam es bisher zu diesem freien Tag? War er automatisch eingeplant? Immer am gleichen Tag oder in einem rollierenden System? Wurde er "auf Zuruf" genommen? Hat die Person die die Dienstpläne erstellt den Tag bestimmt? Oder wir wurde er festgelegt?

L
LeoK

06.02.2020 um 19:37 Uhr

Hallo seehas, um Ihre berechtigte Nachfrage zu beantworten: Diese freien Tage waren fest zugeteilte Tage,welche die Dienstplan Verantwortliche Person stehts der betreffenden Person/MA im Dienstplan zugeordnet hat. Ein Beispiel,...Mitarbeiter A hat stehts am Mittwoch seinen freien,fest zugeteilten Tag. Mitarbeiter B zb seinen fest zugeteilten Tag an einem Donnerstag usw.

Da dies nun seit ca 4 Jahren (bis zum heutigen Tage) praktiziert wird ,...gehe ich von einer "betrieblichen Übung" aus. Des Weiteren ist es mir daher absolut suspekt das dieser den MA fest zugeteilten freien Tag nun zusätzlich von den MA beantragt werden muss.

C
celestro

06.02.2020 um 22:52 Uhr

Tut mir leid, aber Sie widersprechen sich total:

"JA, dieser besagte freie Tag soll wegfallen (und letztlich gearbeitet werden)"

gut, das wäre erst einmal eine klare Aussage. ABER:

"Ist es rechtens das der MA diesen nun zukünftig beantragen muss ?"

sagt aus, das der Tag doch gewährt wird, nur halt vorher beantragt werden muss.

C
celestro

06.02.2020 um 23:04 Uhr

Zur betrieblichen Übung:

Es gab MA, die wurden über viele Jahre immer auf einer Schicht eingesetzt. Der AG hat Sie irgendwann auch Wechselschicht gepackt und die MA zogen (betriebliche Übung) vor Gericht. Sie verloren den Prozess. Die Entstehung BÜ wurde verneint. Nur weil Sie immer auf einer Schicht eingesetzt wurden, konnten Sie daraus nicht folgern (so das Gericht), das der AG dies bis ans Ende aller Tage so machen wollen würde. Das würde ich auf Ihren Fall übertragen. Sprich wenn über Jahre Person A den Di frei hatte, B den Mi, C den Do und D den Fr, so kann der AN nicht darauf vertrauen, dass diese Zuteilung für immer so bleiben soll.

Zum Thema beantragen:

Ich sehe zunächst keinen Grund, warum die Einführung eines Antrages nicht statthaft sein sollte. Klingt für mich so, als sollte das System flexibilisiert werden. Das man also nicht immer den gleichen Tag frei hat, sondern durch den Antrag das Verschieben kann und somit flexibler ist.

Muss der AN den immer noch "festen" freien Tag beantragen, so wäre das in meinen Augen nur unsinnige Bürokratie. Aber wenn der AG das so will ... würde ich ihn vermutlich alle Anträge für das ganze Jahr auf einmal geben.

S
seehas

07.02.2020 um 08:36 Uhr

@ celestro: dem ist nichts hinzuzufügen

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