Erstellt am 06.02.2020 um 17:01 Uhr von celestro
"Ist dieser freie Tag als "Betriebliche Übung" zu werten ?"
Warum ist das relevant? Ist ja nicht so, als ob der Tag jetzt wegfallen soll.
"Und ist es rechtens das dieser beantragt werden muss ?"
Wie kam es denn bisher zu diesem freien Tag?
Erstellt am 06.02.2020 um 17:11 Uhr von LeoK
Hallo Celestro,
natürlich steht hinter jeder meiner Fragen eine Relevanz.
JA, dieser besagte freie Tag soll wegfallen (und letztlich gearbeitet werden)
Daher nochmals meine Fragestellung zur betrieblichen Übung.
Dieser freie Tag wurde den MA vor ca 4 Jahren gewährt.
Fragestellung meinerseits:
Ist es rechtens das der MA diesen nun zukünftig beantragen muss ?
Erstellt am 06.02.2020 um 17:53 Uhr von seehas
Nochmals die Nachfrage: Wie kam es bisher zu diesem freien Tag? War er automatisch eingeplant? Immer am gleichen Tag oder in einem rollierenden System? Wurde er "auf Zuruf" genommen? Hat die Person die die Dienstpläne erstellt den Tag bestimmt? Oder wir wurde er festgelegt?
Erstellt am 06.02.2020 um 18:37 Uhr von LeoK
Hallo seehas,
um Ihre berechtigte Nachfrage zu beantworten:
Diese freien Tage waren fest zugeteilte Tage,welche die Dienstplan Verantwortliche Person stehts der betreffenden Person/MA im Dienstplan zugeordnet hat.
Ein Beispiel,...Mitarbeiter A hat stehts am Mittwoch seinen freien,fest zugeteilten Tag.
Mitarbeiter B zb seinen fest zugeteilten Tag an einem Donnerstag usw.
Da dies nun seit ca 4 Jahren (bis zum heutigen Tage) praktiziert wird ,...gehe ich von einer "betrieblichen Übung" aus.
Des Weiteren ist es mir daher absolut suspekt das dieser den MA fest zugeteilten freien Tag nun zusätzlich von den MA beantragt werden muss.
Erstellt am 06.02.2020 um 21:52 Uhr von celestro
Tut mir leid, aber Sie widersprechen sich total:
"JA, dieser besagte freie Tag soll wegfallen (und letztlich gearbeitet werden)"
gut, das wäre erst einmal eine klare Aussage. ABER:
"Ist es rechtens das der MA diesen nun zukünftig beantragen muss ?"
sagt aus, das der Tag doch gewährt wird, nur halt vorher beantragt werden muss.
Erstellt am 06.02.2020 um 22:04 Uhr von celestro
Zur betrieblichen Übung:
Es gab MA, die wurden über viele Jahre immer auf einer Schicht eingesetzt. Der AG hat Sie irgendwann auch Wechselschicht gepackt und die MA zogen (betriebliche Übung) vor Gericht. Sie verloren den Prozess. Die Entstehung BÜ wurde verneint. Nur weil Sie immer auf einer Schicht eingesetzt wurden, konnten Sie daraus nicht folgern (so das Gericht), das der AG dies bis ans Ende aller Tage so machen wollen würde. Das würde ich auf Ihren Fall übertragen. Sprich wenn über Jahre Person A den Di frei hatte, B den Mi, C den Do und D den Fr, so kann der AN nicht darauf vertrauen, dass diese Zuteilung für immer so bleiben soll.
Zum Thema beantragen:
Ich sehe zunächst keinen Grund, warum die Einführung eines Antrages nicht statthaft sein sollte. Klingt für mich so, als sollte das System flexibilisiert werden. Das man also nicht immer den gleichen Tag frei hat, sondern durch den Antrag das Verschieben kann und somit flexibler ist.
Muss der AN den immer noch "festen" freien Tag beantragen, so wäre das in meinen Augen nur unsinnige Bürokratie. Aber wenn der AG das so will ... würde ich ihn vermutlich alle Anträge für das ganze Jahr auf einmal geben.
Erstellt am 07.02.2020 um 07:36 Uhr von seehas
@ celestro: dem ist nichts hinzuzufügen