Urlaubsberechnung - Welchen Urlaubsanspruch hat eine geringfügig Beschäftigte?
Guten Abend, kann mir jemand meine Urlaubsfragen beantworten.
- Welchen Urlaubsanspruch hat eine geringfügig Beschäftigte,sind es mindestens 24 Werktage? Die GfB arbeiten ca. 44 -49 Std. im Monat.
- Wie errechnet sich der Urlaubsanspruch bei den Teilzeitkräften bei folgenden Stellenanteilen von 0,75 , 0,50, 0,78. ( 28.88, 19.25, 30.00Std in der Woche)
Danke Lotus
Community-Antworten (3)
17.02.2007 um 20:44 Uhr
Lotus,
es ist völlig unerheblich wie viele Stunden pro Woche die KollegInnen arbeiten. Entscheidend ist, auf wieviel Wochentage diese Stunden verteilt sind!
17.02.2007 um 21:24 Uhr
Hallo Fayence,
die Verteilung der Wochenstunden wird sehr unterschiedlich gehandhabt, mal arbeiten sie > 3,5 oder 5.5; 7,0; 4,5 Std. dadurch ist die Berechnung der Wochenarbeits sehr unterschiedlich, trotz der 5,5 Tagewoche. Mal sind z.B. die GfB bei 2x 7Std nur 2 Tage in der Woche anwesend, ansonsten haben wir die 5,5 Tagewoche. Ich weiß nicht ob es verständlich erklärt ist. Normalerweise muß eine wöchentliche Arbeitszeit zu Grunde liegen, dies ist ja auch ein Problem bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn die MA nur 2x7Std (Fr uSa im Plan steht, wird aber Mo u Di krank hat sie keinen Anspruch. Lotus
17.02.2007 um 21:26 Uhr
Hallo Fayence,
die Verteilung der Wochenstunden wird sehr unterschiedlich gehandhabt, mal arbeiten sie > 3,5 oder 5.5; 7,0; 4,5 Std. dadurch ist die Berechnung der Wochenarbeits sehr unterschiedlich, trotz der 5,5 Tagewoche. Mal sind z.B. die GfB bei 2x 7Std nur 2 Tage in der Woche anwesend, ansonsten haben wir die 5,5 Tagewoche. Ich weiß nicht ob es verständlich erklärt ist. Normalerweise muß eine wöchentliche Arbeitszeit zu Grunde liegen, dies ist ja auch ein Problem bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn die MA nur 2x7Std (Fr uSa im Plan steht, wird aber Mo u Di krank hat sie keinen Anspruch. Lotus
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