Sehr geehrte Damen und Herren, zählen bei der Ermittlung der Betriebsgröße bei dem Antrag auf Bezug von KUG die Mitarbeiter die über der gesetzlichen Bemessungsgrenze liegen mit? (...mindestens 1/3 der MA...) Vielen Dank
Erstellt am 14.01.2009 um 14:10 Uhr von Uschi66 Frage doch einfach einmal bei der AfA an. Die kann Dir hier die beste Auskunft geben, denn sie zahlt ja das Kurzarbeitergeld. Einfach so nach dem Motto, warum den in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nahe.