Arbeitsanweisung Reinigung Fahrzeug
hallo Forum, bei uns werden Patienten zu Untersuchungen außer Haus per Bus befördert. Einer der Fahrer hat jetzt die Arbeitsanweisung erhalten, den Bus zu reiigen, nachdem er infektiöse Patienten befördert hat. Eine entsprechende Schulung wird er erhalten. Ich habe im Forum nachgeschlagen, es fällt wohl nicht unter den §87 oder §80 BetrVG. Hat der Betriebsrat trotzdem Mitbestimmungsrechte, z.B., dass die ARbeitsanweisung für alle Fahrer gelten müsste Vielen Dank im Voraus, Calais
Community-Antworten (2)
23.03.2011 um 14:42 Uhr
Mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs.1 Nr. 7 Hier geht es ja auch um die Gesundheit des Mitarbeiters. Zur Desinfektion nach Fahrten mit infektiösen Patienten benötigt ihr eine Hygienefachkraft (die zumindestens die Aufsicht führt und als Ansprechpartner fungiert). Zudem braucht ihr einen Desinfektionsplan. Hämoragisches Fieber muss anders Desinfiziert werden als MRSA. Hinzu kommt eine Dokumentationspflicht. Was, wenn jemand nach einem Infektionstransport transportiert wird und sich eine Infektion holt, weil das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß desinfiziert wurde? Außerdem muss das Fahrzeug für Infektionstransporte geeignet sein. Hier bedarf es geeigneter Oberflächen (Polster etc. die keine glatte Oberfläche zum desinfizieren haben, sind absolutes Nogo).
Ich empfehle dem Betriebsrat, sämtliche Infektionstransporte mit nicht dazu geeigneten Fahrzeugen und Personal grundsätzlich abzulehnen. Dazu ist der qualifizierte Krankentransport in Form von Krankenwagen da. Ihr gefährdet euch ja auch selbst, wenn ihr mit einer solchen Infektionsschleuder durch die Gegend fahrt.
Auch bei der (meiner Meinung nach fragwürdigen) Schulung seid ihr mit im Boot.
Infektionstransporte sind für die Profis da, und nicht für Amateure. Alles andere ist absolut unverantwortlich.
23.03.2011 um 16:58 Uhr
@didius vielen Dank, ist ein guter Hinweis. Im Krankenhaus ist man natürlich den Umgang mit Infektionen gewöhnt. Die Unterschiede sind bekannt, Infektionspläne und Hygienefachkräfte zahlreich vorhanden. Es ging mir jetzt eher darum, ob der ARbeitgeber eine ARbeit einfach anordnen darf. viele Grüße, Calais
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