hallo Forum,
bei uns werden Patienten zu Untersuchungen außer Haus per Bus befördert. Einer der Fahrer hat jetzt die Arbeitsanweisung erhalten, den Bus zu reiigen, nachdem er infektiöse Patienten befördert hat. Eine entsprechende Schulung wird er erhalten.
Ich habe im Forum nachgeschlagen, es fällt wohl nicht unter den §87 oder §80 BetrVG. Hat der Betriebsrat trotzdem Mitbestimmungsrechte, z.B., dass die ARbeitsanweisung für alle Fahrer gelten müsste
Vielen Dank im Voraus, Calais