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Vom AG vorbestimmter Urlaubzeitraum - Geht das?

B
Brentan
Jan 2018 bearbeitet

Ich Arbeite in einem Automobil Zuliefer Betrieb und unser Kunde macht sich nun Gedanken über eine 3 Wöchige Sommerpause. Unser GF möchte das am liebsten das "ALLE" Mitarbeiter dazu verpflichtet werden dort gezwungener maßen ihren Urlaub machen "MÜSSEN" Nun steht es noch nicht Hundert prozentig fest ob und wenn wann diese Pause sein soll. Zudem haben wir bei uns ab dem 1 Januar Kurzarbeit für ein halbes Jahr angemeldet. Es steht eine weitere betriebsruhe zum Jahresabschluß an die bis zu 7 Tagen Urlaub kosten könnte. Das ganze bei gerade mal 25 Tagen Urlaub im Jahr ( Uns wurde so zu sagen ein tag über dem Gesetzlichem Soll Geschenkt ;-) ) In wie weit ist es dem Arbeitgeber möglich den Zeitraum des Urlaubes der AN zu bestimmen. Er beruft sich in diesem Fall auf die Aktuelle Wirtschafftliche Lage! Oder kann ich als Argument dazu geben das mann die Kurzarbeit verlängern könnte? Konnte im Bundes Urlaubsgesetz nichts dazu finden! Eine BV zu diesem Thema excestiert nicht.

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Community-Antworten (4)

U
Uschi66

13.01.2009 um 16:43 Uhr

Der AG kann mit dem BR Betriebsurlaub vereinbaren. Er hat hier auch verständliche Gründe. Es hat für AN auch den Vorteil, dass sie in dieser Zeit (Urlaub) ihren vollen Lohn erhalten. Es ist vor allem auch besser als betriebsbedingte Kündigungen wegen Arbeitsmangel.

Stimmst Du da nicht zu??

D
DonJohnson

13.01.2009 um 17:25 Uhr

@ Brentan

Ich stimme da zu. Der BR (sollte es einen geben) hat ein MBR nach § 87 Abs 1 Satz 5. Mein Tipp wäre eine BV über dieses eine Jahr bezüglich Betriebsruhe abzuschließen (ausdrücklich zeitlich begrenzt also ohne Nachwirkungen). Vorteil: Wenn es der Firma wieder besser geht könnt ihr zur "alten" Regelung zurück (wenn ihr das dann noch wollt). Und, ihr habt dem Betrieb und euren MA geholfen. Allerdings solltet ihr sehen, dass die Betriebsruhe (oder Betriebsferien - wie auch immer) während der Ferienzeit stattfindet.

Eigentlich ist doch dann fast allen geholfen, oder gibt es Tatsachen die gegen sowas stehen und die wir hier noch nicht kennen?

B
Brentan

14.01.2009 um 08:09 Uhr

Danke erst mal für die Antworten. Und ja es gibt einen Betriebsrat auch wenn wir zum ersten mal im Amt sind. Ich dachte es gäbe da gesetzliche Grenzen für den Arbeitgeber daher meine Frage! Ich wurde halt schon im Betrieb angesprochen von Mitarbeitern die sich grundsätzlich Regelmäßig Quer legen und teilweise auch ohne bewilligten Urlaub schon den einen oder anderen gebucht haben und meinen das könne man ihnen nicht verbieten zu nehmen weil sie schnon seit 15 Jahren zur Kegeltour fahren ( den Betrieb gibt es erst seit 2005)!

A
Angi1

14.01.2009 um 12:48 Uhr

Hallo Brentan,

im BUrlG § 7 Abs. 1 Satz 1 steht "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnhemers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

Also er kann und in eurer Situation ist es auch sinnvoll.

MfG Angi1

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