Vom AG vorbestimmter Urlaubzeitraum - Geht das?
Ich Arbeite in einem Automobil Zuliefer Betrieb und unser Kunde macht sich nun Gedanken über eine 3 Wöchige Sommerpause. Unser GF möchte das am liebsten das "ALLE" Mitarbeiter dazu verpflichtet werden dort gezwungener maßen ihren Urlaub machen "MÜSSEN" Nun steht es noch nicht Hundert prozentig fest ob und wenn wann diese Pause sein soll. Zudem haben wir bei uns ab dem 1 Januar Kurzarbeit für ein halbes Jahr angemeldet. Es steht eine weitere betriebsruhe zum Jahresabschluß an die bis zu 7 Tagen Urlaub kosten könnte. Das ganze bei gerade mal 25 Tagen Urlaub im Jahr ( Uns wurde so zu sagen ein tag über dem Gesetzlichem Soll Geschenkt ;-) ) In wie weit ist es dem Arbeitgeber möglich den Zeitraum des Urlaubes der AN zu bestimmen. Er beruft sich in diesem Fall auf die Aktuelle Wirtschafftliche Lage! Oder kann ich als Argument dazu geben das mann die Kurzarbeit verlängern könnte? Konnte im Bundes Urlaubsgesetz nichts dazu finden! Eine BV zu diesem Thema excestiert nicht.
Community-Antworten (4)
13.01.2009 um 16:43 Uhr
Der AG kann mit dem BR Betriebsurlaub vereinbaren. Er hat hier auch verständliche Gründe. Es hat für AN auch den Vorteil, dass sie in dieser Zeit (Urlaub) ihren vollen Lohn erhalten. Es ist vor allem auch besser als betriebsbedingte Kündigungen wegen Arbeitsmangel.
Stimmst Du da nicht zu??
13.01.2009 um 17:25 Uhr
@ Brentan
Ich stimme da zu. Der BR (sollte es einen geben) hat ein MBR nach § 87 Abs 1 Satz 5. Mein Tipp wäre eine BV über dieses eine Jahr bezüglich Betriebsruhe abzuschließen (ausdrücklich zeitlich begrenzt also ohne Nachwirkungen). Vorteil: Wenn es der Firma wieder besser geht könnt ihr zur "alten" Regelung zurück (wenn ihr das dann noch wollt). Und, ihr habt dem Betrieb und euren MA geholfen. Allerdings solltet ihr sehen, dass die Betriebsruhe (oder Betriebsferien - wie auch immer) während der Ferienzeit stattfindet.
Eigentlich ist doch dann fast allen geholfen, oder gibt es Tatsachen die gegen sowas stehen und die wir hier noch nicht kennen?
14.01.2009 um 08:09 Uhr
Danke erst mal für die Antworten. Und ja es gibt einen Betriebsrat auch wenn wir zum ersten mal im Amt sind. Ich dachte es gäbe da gesetzliche Grenzen für den Arbeitgeber daher meine Frage! Ich wurde halt schon im Betrieb angesprochen von Mitarbeitern die sich grundsätzlich Regelmäßig Quer legen und teilweise auch ohne bewilligten Urlaub schon den einen oder anderen gebucht haben und meinen das könne man ihnen nicht verbieten zu nehmen weil sie schnon seit 15 Jahren zur Kegeltour fahren ( den Betrieb gibt es erst seit 2005)!
14.01.2009 um 12:48 Uhr
Hallo Brentan,
im BUrlG § 7 Abs. 1 Satz 1 steht "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnhemers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
Also er kann und in eurer Situation ist es auch sinnvoll.
MfG Angi1
Verwandte Themen
Kurzfristig gestrichene Fortbildungstage
ÄlterHallo! Ich bin grad völlig aufgelöst, da mir sehr kurzfristig 6 Fortbildungstage, für mich nicht nachvollziehbar, gestrichen wurden. Mobbing Richung Betriebsrat sind keine Seltenheit, aber das ist sch
Zwischenzeugnis
ÄlterHi, meine allgemeine Frage ist soll ich darum Kämpfen oder keine Energie reinstecken? hier einmal kurz die Information wie damals der Ablauf war. Unser Gruppenleiter ist letztes Jahr länger ausgefall
Mobbing vom Meister - wie kann man dagegen vorgehen?
ÄlterHallo Ihr Guten Es geht bei uns heute um eine Kollegin ,die von Ihrem Meister gemobbt wird, wenn Ihr nicht der Meinung seien solltet das es Mobbing ist dann bin ich Euch Dankbar.,für Eure Ratschläg
HILFE!!! 32 Tage Krank und nur 380 € Krankengeld!!!
ÄlterIch habe einen Fall, bei dem mir bisher keiner wirklich helfen kann. Im Laufe des Jahres 2023 habe ich mehrere befristete Arbeitsverträge bei der Stadt gehabt. Nun zum Vorfall: Mein letzter Arbeitsv
BR schließt BV die möglichen Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz darstellt
ÄlterIch bin SBV. Seit zwei Jahren kämpfe ich dafür, dass der BR ihre Mitbestimmungsrechte bei der Einführung eines IT-Systems durchsetzt. Es geht um ein neues Software/IT-System, das der AG vor einem Jah