Erstellt am 12.01.2009 um 20:56 Uhr von Lotte
bianca,
schau mal ins ArbZG § 6
Erstellt am 12.01.2009 um 21:03 Uhr von Uschi66
@Lotte
ArbZG § 6 besagt aber nicht AN ab/über 60 dürfen/ müssen keine Nachtarbeit machen. Es kommt hier auf die gesundheitlichen Umstände an. Es soll ja aucg sehr viele sehr fitte ältere Menschen/AN geben.
Es kommt hier aber auch auf den ArbV und ggf. TV an.
Gerade kirchliche Einrichtungen sollten ja ein ganz besonders Verständnis für ältere Menschen haben. Aber die lesen leider auch nicht immer die Bibel.
Erstellt am 12.01.2009 um 21:07 Uhr von nicoline
@ bianca
wenn gemäß § 6 Abs.4 ArbZG „nach ___arbeitsmedizinischer Feststellung___ die (weitere) Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet”, könnte sie vom Nachtdienst befreit werden. Das wäre das Gesetz.
Ob in dem für Deine Bekannte gültigen Tarifvertrag darüber etwas enthalten ist, könnte sie bei der Mitarbeitervertretung erfahren. Deren Aufgabe wäre es auch, sie zu unterstützen.
Erstellt am 12.01.2009 um 22:00 Uhr von Kölner
@nicoline, Lotte
...mir kommt bei dem Satz "Nachdem sie in der Vergangenheit ( die letzten 5 Jahre) nur im Früh- und Spätdienst eingeteilt wurde [...]" hinsichtlich der Konkretisierung des AV doch der ein oder andere Gedanke.
Erstellt am 12.01.2009 um 22:17 Uhr von Lotte
Kölner,
ja, so ählich war auch mein erster Gedanke...aber da hier nach Gesetz und TV gefragt wurde, lieferte ich erstmal das Gesetz und Du ja dann das Übrige. ;-)
Man könnte auch noch erwähnen, dass alles nicht ohne Beachtung der Mitbestimmungsrechte des BR geht.
Erstellt am 12.01.2009 um 22:17 Uhr von nicoline
@Kölner
wäre es ungebührlich, Dich zu bitten, bianca den ein oder anderen Gedanken mitzuteilen?
Erstellt am 12.01.2009 um 22:23 Uhr von Lotte
nicoline,
Konkretisierung des Arbeitsvertrages bedeutet, dass ein AN aufgrund einer langjährigen Handhabung, das Vertrauen haben kann, dass diese Handhabung beibehalten wird und somit Teil seines AV geworden ist.
Sozusagen eine betriebliche Übung.
Hier aus einem BAG Urteil:
Eine Konkretisierung des Arbeitsvertrages - hier hinsichtlich der Arbeitszeiten - erfordert über die langjährige Handhabung hinaus zusätzliche Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen
Erstellt am 12.01.2009 um 22:29 Uhr von nicoline
@Lotte
habe gerade ein Urteil mit solchem Wortlaut gelesen. Da ging es für die Klägerin aber negativ aus, nämlich genau, weil das BAG keine zusätzlichen Umstände über die langjährige Handhabung hinaus gesehen hat.
Guckst Du hier:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615530461/2054.html
Könnte also ein unsicherer Weg sein! ;-)
Erstellt am 12.01.2009 um 22:34 Uhr von Lotte
nicoline,
drum lieferten wir zwei Frauen Bianca ja auch erstmal den vielleicht sicheren Weg über das Gesetz, gell? ;-)
Ist übrigens das gleiche Urteil...
Erstellt am 12.01.2009 um 22:44 Uhr von nicoline