Nachtschicht mit 60 Jahren in Pflegeberuf?
Hallo zusammen, Eine Bekannte von mir arbeitet in der Altenpflege.Nachdem sie in der Vergangenheit ( die letzten 5 Jahre) nur im Früh- und Spätdienst eingeteilt wurde, verlangt die Arbeitgeberin, dass sie zukünftig Nachtschichten mitübernimmt. Die Bekannte ist 60 Jahre alt. Kann die Frau mit ihren 60 Jahren gezwungen werden noch Nachtdienst zu machen, oder gibt es irgendein Gesetz bzw. Tarifverträge ( Arbeitgeber ist eine kirchliche Einrichtung) die dies regelt.
Community-Antworten (10)
12.01.2009 um 21:56 Uhr
bianca, schau mal ins ArbZG § 6
12.01.2009 um 22:03 Uhr
@Lotte
ArbZG § 6 besagt aber nicht AN ab/über 60 dürfen/ müssen keine Nachtarbeit machen. Es kommt hier auf die gesundheitlichen Umstände an. Es soll ja aucg sehr viele sehr fitte ältere Menschen/AN geben.
Es kommt hier aber auch auf den ArbV und ggf. TV an.
Gerade kirchliche Einrichtungen sollten ja ein ganz besonders Verständnis für ältere Menschen haben. Aber die lesen leider auch nicht immer die Bibel.
12.01.2009 um 22:07 Uhr
@ bianca wenn gemäß § 6 Abs.4 ArbZG „nach arbeitsmedizinischer Feststellung die (weitere) Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet”, könnte sie vom Nachtdienst befreit werden. Das wäre das Gesetz. Ob in dem für Deine Bekannte gültigen Tarifvertrag darüber etwas enthalten ist, könnte sie bei der Mitarbeitervertretung erfahren. Deren Aufgabe wäre es auch, sie zu unterstützen.
12.01.2009 um 23:00 Uhr
@nicoline, Lotte ...mir kommt bei dem Satz "Nachdem sie in der Vergangenheit ( die letzten 5 Jahre) nur im Früh- und Spätdienst eingeteilt wurde [...]" hinsichtlich der Konkretisierung des AV doch der ein oder andere Gedanke.
12.01.2009 um 23:17 Uhr
Kölner, ja, so ählich war auch mein erster Gedanke...aber da hier nach Gesetz und TV gefragt wurde, lieferte ich erstmal das Gesetz und Du ja dann das Übrige. ;-) Man könnte auch noch erwähnen, dass alles nicht ohne Beachtung der Mitbestimmungsrechte des BR geht.
12.01.2009 um 23:17 Uhr
@Kölner wäre es ungebührlich, Dich zu bitten, bianca den ein oder anderen Gedanken mitzuteilen?
12.01.2009 um 23:23 Uhr
nicoline, Konkretisierung des Arbeitsvertrages bedeutet, dass ein AN aufgrund einer langjährigen Handhabung, das Vertrauen haben kann, dass diese Handhabung beibehalten wird und somit Teil seines AV geworden ist. Sozusagen eine betriebliche Übung.
Hier aus einem BAG Urteil: Eine Konkretisierung des Arbeitsvertrages - hier hinsichtlich der Arbeitszeiten - erfordert über die langjährige Handhabung hinaus zusätzliche Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen
12.01.2009 um 23:29 Uhr
@Lotte habe gerade ein Urteil mit solchem Wortlaut gelesen. Da ging es für die Klägerin aber negativ aus, nämlich genau, weil das BAG keine zusätzlichen Umstände über die langjährige Handhabung hinaus gesehen hat. Guckst Du hier: http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615530461/2054.html Könnte also ein unsicherer Weg sein! ;-)
12.01.2009 um 23:34 Uhr
nicoline, drum lieferten wir zwei Frauen Bianca ja auch erstmal den vielleicht sicheren Weg über das Gesetz, gell? ;-)
Ist übrigens das gleiche Urteil...
12.01.2009 um 23:44 Uhr
Lotte, Du sagst es! ;-))
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