Erstellt am 12.01.2009 um 12:33 Uhr von pirat
@SL,
ÜStd aus Gleitzeitkonten, werden bei der Berechnung des Insolvenzgeldes nicht berücksichtigt. (Bundessozialgericht, B 11 AL 80/01 R)
In deinem Falle wäre es angebracht vor der Insolvenzeröffnung sich beraten zu lassen....
http://blog.juracity.de/2008-12-14/ueberstunden-arbeitszeitguthaben-in-der-insolvenz.html
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2004/NL_117.php
Erstellt am 12.01.2009 um 13:04 Uhr von Uschi66
@all
aus diesem Grund, sollten BR beim Abschluss von Gleitzeitvereinbarungen auch das Thema Insolvenzsicherung bewerten und mit in die Regelung aufnehmen. Also nur insolvenzgeschützte Gleitzeitkonten.
Erstellt am 12.01.2009 um 14:21 Uhr von DonJohnson
@all
Ich gebe Uschi66 da zu 100% Recht. Auch sollte bei jeder Art von Flex Arbeitszeit darauf geachtet werden und auch was mit dem Konto passiert, sollte der AN sterben. Hört sich makaber an, aber auch das sollte berücklsichtigt werden.
Eine Art der Insolvanezsicherung ist, dass die Guthabenstunden in Geldform auf ein dafür angelegtes Konto kommen, wo der AG nicht ohne BR Geld zurück überweisen kann. Wird häufig so gemacht. Dieses Konto kommt nciht in die Insolvenzmasse. Hieraus werden nur die AN bezahlt für ihre mehr geleisteten Arbeit.