Insolvenz - was passiert mit Gleitzeitkonten?
Unser Unternehmen droht in die Insolvenz zu gehen. Was passiert mit den Gleitzeitkonten? Haben wir einen Anspruch auf die geleisteten Stunden oder verfällt der Anspruch mit Insolvenzantrag -eröffnung?
Community-Antworten (3)
12.01.2009 um 13:33 Uhr
@SL, ÜStd aus Gleitzeitkonten, werden bei der Berechnung des Insolvenzgeldes nicht berücksichtigt. (Bundessozialgericht, B 11 AL 80/01 R) In deinem Falle wäre es angebracht vor der Insolvenzeröffnung sich beraten zu lassen....
http://blog.juracity.de/2008-12-14/ueberstunden-arbeitszeitguthaben-in-der-insolvenz.html http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2004/NL_117.php
12.01.2009 um 14:04 Uhr
@all
aus diesem Grund, sollten BR beim Abschluss von Gleitzeitvereinbarungen auch das Thema Insolvenzsicherung bewerten und mit in die Regelung aufnehmen. Also nur insolvenzgeschützte Gleitzeitkonten.
12.01.2009 um 15:21 Uhr
@all Ich gebe Uschi66 da zu 100% Recht. Auch sollte bei jeder Art von Flex Arbeitszeit darauf geachtet werden und auch was mit dem Konto passiert, sollte der AN sterben. Hört sich makaber an, aber auch das sollte berücklsichtigt werden. Eine Art der Insolvanezsicherung ist, dass die Guthabenstunden in Geldform auf ein dafür angelegtes Konto kommen, wo der AG nicht ohne BR Geld zurück überweisen kann. Wird häufig so gemacht. Dieses Konto kommt nciht in die Insolvenzmasse. Hieraus werden nur die AN bezahlt für ihre mehr geleisteten Arbeit.
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