Erstellt am 12.01.2009 um 08:33 Uhr von pit47
Hallo Betriebsratte,
Arbeitszeiten von Schichtarbeitnehmern sind nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerecht Gestaltung der Arbeit festzulegen (siehe auch § 6 Arbeitszeitgesetz).
Ohne weitere Infos (Anzahl der Schichten, Arbeitstage u.s.w.) kann ich Dir nicht weiterhelfen
Es gibt im Internet verschiedene Seiten, wo Du dich über Schichtmodelle und BV`s informieren kannst.
Erstellt am 12.01.2009 um 08:57 Uhr von klinik
@Betriebsratte,
schau mal bei der Hans-Böckler-Stiftung ins Netz, da "werden Sie geholfen". ´Dort haben wir uns zu vielen BV's gute Hilfe geholt.
Erstellt am 12.01.2009 um 09:06 Uhr von betriebsratten
Wenn Ihr da einen Tarifvertrag habt gilt aber der...im Zweifelsfall.
Schade wegen Deinem Nick....wir werden verwechselbar