Verpflichtet zum Sport für alle MA "Rückenschule" - Geht das wenn BR nicht angehört wurde?
Hallo,
wir sind ein Betrieb mit ca 120 MA. Einige machen Büroarbeiten andere müssen oft ruckartig schwere Dinge bewegen. Nun soll es während der Arbeitszeit verpflichtend für alle MA "Rückenschule" - Unterricht geben, im Sinne der Gesundheitsförderung. Der BR wurde nicht angehört. Geht das?
Danke & Grüße,
Community-Antworten (3)
12.01.2009 um 00:12 Uhr
@Sonjuschka, im Prinzip spricht nichts dagegen aber... Arbeitssicherheitsgesetz § 11 Arbeitsschutzausschuss, BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben § 87 (1) Nr.7 , § 90, § 91 Mitbestimmungs- und Beratungsrechte § 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz
Gesundheitsförderung und Prävenstion dieser Synergieeffekt ist doch Vorbildlich...
hier findest du einiges zum Thema "Betrieblicher Arbeitskreis Gesundheit" http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/organisation_arbeitsschutz/verantwortung_koordination/arbeitsschutzausschuss.htm
12.01.2009 um 08:24 Uhr
Hallo, eine Rückenschulung ist eine gute Sache und nur zu begrüssen. Sie dient schlieslich zur erhaltung der Gesundheit. Ihr bekommt das sogar während der Arbeitszeit angeboten. Ich finde das sehr Vorbildlich und würde mir wünschen daß das noch mehr Arbeitgeber machen. Übrigens, bei uns im Betrieb gab es auch schon eine Rückenschulung. Nach anfänglicher Skepsis waren doch alle sehr angenehm überrascht von der Schulung.
@pirat ich wüsste doch gerne einmal was so manche von dir angeführten Gesetze mit der Rückenschulung zu tun haben.
12.01.2009 um 09:34 Uhr
@ mainpower, aber gerne doch... stimmst du mit mir überein, dass Rückenschulung mit Gesundheit zu tun hat? Wenn ja, brauchst du dir nicht zu wünschen dass es mehr AG machen würden, du könntest es sogar unter betrieblichem Gesundheitsschutz(Leistungen werden gefördert) laufen/initiieren lassen... und ja... es ist sogar geplant diese Leistungen der Betriebe steuer- und sozialversicherungsfrei zu belassen.. Noch Fragen, dann würde ich dir empfehlen, lies den Link!
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