NOTWENDIGER UND WICHTIGER ARZTTERMIN IN DER ARBEITSZEIT VERWEIGERT - WAS TUN?
ICH BIN AUZUBILDENDE IM 2. LEHRJAHR UND HABE NÄCHSTE WOCHE EIN WICHTIGEN TERMIN BEI EINEM FACHARZT FÜR INNERE MEDIZIN. MEIN ARBEITGEBER IST ES BEKANNT, DAS WAS MIT MIR NICHT STIMMT UND DAS SICH DAS AUCH BERUFLICH VERSCHLECHTERN KANN.(WAR AUFGRUND DESSEN SCHON BEI 3 ANDEREN ÄRZTEN UND AUCH SCHON KRANK GESCHRIEBEN UND WÄRE FAST DESWEGEN AUCH IN EIN KRANKENHAUS GEKOMMEN) ICH HABE CA 5-6 MONATE AUF DIESEN TERMIN GEWARTET. HABE MEINER CHEFIN JETZ ERST BESCHEID GESAGT, DAS ICH AN DIESEN TAG FREI BRAUCHE! (ICH ARBEITE IN EINEN DIENSTLEISTUNGSBEREICH, WO MAN SCHICHTEN TAUSCHEN KANN!) UND ICH BEKOMME KEIN FREI! ICH SOLLE DEN TERMIN VERSCHIEBEN, WO ICH MÖGLICHERWEISE WIEDER MONATE DRAUF WARTE UND ICH WEISS, DAS ES AKUT BEI MIR IST!
WAS SOLL ICH JETZ MACHEN??? WENN ICH VON ARBEIT EINFACH GEHE, DA MIR MEINE GESUNDHEIT WICHTIGER IST, WEISS ICH DAS ES KEIN SCHÖNES ARBEITSKLIMA MEHR GEBEN WÜRD!
GIBT ES DA EIN GESETZ DAS DER ARBEITGEBER EINEN FÜR SO EIN WICHTIGEN TERMIN FREI GEBEN MUSS???????
Community-Antworten (4)
07.01.2009 um 21:44 Uhr
@christiane 2009 dieses Thema hatten wir hier gerade kürzlich schon mal. Der Einfachheit halber habe ich Dir hier mal die Antwort von carrie kopiert:
Arzttermine in der Arbeitszeit Nach § 616 BGB sind Beschäftigte angehalten, Arzttermine in der arbeitsfreien Zeit wahrzunehmen. Bei Vorsorge oder Routineuntersuchungen ist es den Beschäftigten zuzumuten, den Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen, es sei denn der Arzt bietet keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit an oder dem Beschäftigten droht bei Aufschub einer Untersuchung eine Verschlechterung der Gesundheit. Lediglich bei akuten Beschwerden oder in Fällen, in denen ein Arztbesuch nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist, z. B. wenn der Arzt keine Sprechzeiten außerhalb der Arbeitszeit anbietet, hat der Arbeitgeber den Arztbesuch des Beschäftigten während der Arbeitzeit zu dulden. Der Arbeitgeber kann in den vorgenannten Fällen den Beschäftigten weder die Vergütung kürzen noch eine Nacharbeit der für den Arztbesuch aufgewendeten Arbeitszeit verlangen. Sollte nun einem Beschäftigten der Arztbesuch nur während der Arbeitszeit möglich sein, ist dieser angehalten seine Abwesenheit vom Arbeitsplatz so kurz wie möglich zu halten. Betriebsinhaber können sich von den entsprechenden Beschäftigten sowohl eine schriftliche Bestätigung über die Dauer des Arztbesuches als auch eine schriftliche Bestätigung der Arztpraxis, dass kein Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich war, verlangen. Bei in Teilzeit Beschäftigten ist in der Regel davon auszugehen, dass diese Beschäftigten Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen, es sei denn, es liegen akute Beschwerden vor oder es sind Untersuchungen eines Spezialisten notwendig, die nur an bestimmten Termin möglich sind.
Meine Meinung: Ziemlich unbegreiflich, dass Du den Termin erst jetzt bekannt gibst, wo Du ihn doch schon ziemlich lange weißt. Hättest Du ihn rechtzeitig bekannt gegeben, hätte man es einplanen können!!!! = keine Schwierigkeiten!
Zwei Möglichkeiten:
- Du druckst den Text aus und gehst damit zu Deiner Chefin, vielleicht mit einer Entschuldigung für die so späte Bekanntgabe des Termins?!?!?
- Du druckst Dir den Text aus und gehst damit zum BR oder zur JAV und bittest um Unterstüzung bei dem Gespräch mit der Chefin.
07.01.2009 um 21:53 Uhr
ja da geben ich dir recht, ich habe den termin wohl etwas vergessen... ich bin azubi, alleinerziehende mutti und habe demnächst auch prüfung... ich hatte einfach zu viel im kopf ( nur diesen termin nicht mehr) nur wenn was notwendiges ist, ist es kein tabu thema, die schicht zu tauschen... nur auf einmal geht das nicht mehr ^^
07.01.2009 um 22:18 Uhr
Hallo Christiane
Ok ist alles etwas dumm gelaufen aber nun ja nicht mehr zu ändern. Entweder du gehst zum Dok und lässt dich für diesen Tag krank schreiben, oder du holst dir eine Bestätigung vom Dok, dass du diesen Termin wahrnehmen musst. Ich denke, dass da trotz allem sehr kleinlich vorgegangen wird. Aber wenn alle Stricke reißen bleibt eben nur noch die Krankmeldung, denn ob Termin vergessen oder nicht die Gesundheit geht vor. Hol dir Hilfe beim BR, denn die sind dafür da zu helfen wenns klemmt. Gruß Biggy
08.01.2009 um 02:59 Uhr
Ich kann den beiden netten Damen nur beipflichten.
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