Erstellt am 07.01.2009 um 20:44 Uhr von nicoline
@christiane 2009
dieses Thema hatten wir hier gerade kürzlich schon mal. Der Einfachheit halber habe ich Dir hier mal die Antwort von carrie
kopiert:
Arzttermine in der Arbeitszeit
Nach § 616 BGB sind Beschäftigte angehalten, Arzttermine in der arbeitsfreien Zeit wahrzunehmen. Bei Vorsorge oder Routineuntersuchungen ist es den Beschäftigten zuzumuten, den Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen, es sei denn der Arzt bietet keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit an oder dem Beschäftigten droht bei Aufschub einer Untersuchung eine Verschlechterung der Gesundheit.
Lediglich bei akuten Beschwerden oder in Fällen, in denen ein Arztbesuch nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist, z. B. wenn der Arzt keine Sprechzeiten außerhalb der Arbeitszeit anbietet, hat der Arbeitgeber den Arztbesuch des Beschäftigten während der Arbeitzeit zu dulden. Der Arbeitgeber kann in den vorgenannten Fällen den Beschäftigten weder die Vergütung kürzen noch eine Nacharbeit der für den Arztbesuch aufgewendeten Arbeitszeit verlangen.
Sollte nun einem Beschäftigten der Arztbesuch nur während der Arbeitszeit möglich sein, ist dieser angehalten seine Abwesenheit vom Arbeitsplatz so kurz wie möglich zu halten. Betriebsinhaber können sich von den entsprechenden Beschäftigten sowohl eine schriftliche Bestätigung über die Dauer des Arztbesuches als auch eine schriftliche Bestätigung der Arztpraxis, dass kein Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich war, verlangen.
Bei in Teilzeit Beschäftigten ist in der Regel davon auszugehen, dass diese Beschäftigten Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen, es sei denn, es liegen akute Beschwerden vor oder es sind Untersuchungen eines Spezialisten notwendig, die nur an bestimmten Termin möglich sind.
Quelle: http://www.hwk-konstanz.de/docs/hwk_kn-grau.asp?id=30825&domid=682&sp=D&addlastid=&m1=6380&m2=6386&m3=6425&m4=29718&m5=30825
Meine Meinung: Ziemlich unbegreiflich, dass Du den Termin erst jetzt bekannt gibst, wo Du ihn doch schon ziemlich lange weißt. Hättest Du ihn rechtzeitig bekannt gegeben, hätte man es einplanen können!!!! = keine Schwierigkeiten!
Zwei Möglichkeiten:
1. Du druckst den Text aus und gehst damit zu Deiner Chefin, vielleicht mit einer Entschuldigung für die so späte Bekanntgabe des Termins?!?!?
2. Du druckst Dir den Text aus und gehst damit zum BR oder zur JAV und bittest um Unterstüzung bei dem Gespräch mit der Chefin.
Erstellt am 07.01.2009 um 20:53 Uhr von christiane2009
ja da geben ich dir recht, ich habe den termin wohl etwas vergessen... ich bin azubi, alleinerziehende mutti und habe demnächst auch prüfung... ich hatte einfach zu viel im kopf ( nur diesen termin nicht mehr)
nur wenn was notwendiges ist, ist es kein tabu thema, die schicht zu tauschen... nur auf einmal geht das nicht mehr ^^
Erstellt am 07.01.2009 um 21:18 Uhr von Biggy
Hallo Christiane
Ok ist alles etwas dumm gelaufen aber nun ja nicht mehr zu ändern.
Entweder du gehst zum Dok und lässt dich für diesen Tag krank schreiben, oder du holst dir eine Bestätigung vom Dok, dass du diesen Termin wahrnehmen musst.
Ich denke, dass da trotz allem sehr kleinlich vorgegangen wird.
Aber wenn alle Stricke reißen bleibt eben nur noch die Krankmeldung, denn ob Termin vergessen oder nicht die Gesundheit geht vor.
Hol dir Hilfe beim BR, denn die sind dafür da zu helfen wenns klemmt.
Gruß Biggy
Erstellt am 08.01.2009 um 01:59 Uhr von rainer w
Ich kann den beiden netten Damen nur beipflichten.