Erstellt am 07.01.2009 um 17:06 Uhr von Lotte
Valensine,
es kann eine andere aber gleichwertige Form gewählt werden. So kann z.B. ein Aushang am schwarzen Brett oder eine Veröffentlichung im Intranet vereinbart werden um Verwaltungsaufwand und Materialkosten zu sparen.
Erstellt am 07.01.2009 um 20:23 Uhr von Valensina
@Lotte
Ich zweifel daran, daß ein Aushang Ersatz für einen NACHWEIS sein kann, den der Arbeitnehmer zu seinen Akten legt.
Oder genügt es vielleicht, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, in der die Art der Insolvenzversicherung ausdrücklich festgeschrieben ist?
Erstellt am 07.01.2009 um 20:46 Uhr von Lotte
Valensina,
er muss den Nachweis aushängen ;-))