Insolvenzversicherung
Hallo Kollegen, wer kann mir sagen wie das mit der Insolvenzversicherung in der Altersteilzeit läuft. Beispiel: Ein Kollege ist 59 Jahre und geht in Altersteilzeit 3 Jahre aktiv 80% Lohn , 3Jahre passiv 80% Lohn. Der Betrieb geht nach 2 Jahren wo der Kollege in der aktiv Phase ist in Insolvenz wie werden die noch verbleibenden 4 Jahre gehändelt ? Beispiel: Die Insolvenz ist in der passiv Phase ? Wie springt die Insolvenzversicherung ein. Was macht die Insolvenzversicherung genau? Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank in voraus Laufschuh
Community-Antworten (6)
08.08.2011 um 11:34 Uhr
08.08.2011 um 12:58 Uhr
@Kurzarbeiter Das ist doch nicht Dein Ernst! Ich hatte es Dir gegenüber bereits schon einmal erwähnt: DU MUSST NICHT antworten, wenn Du nicht antworten kannst, willst oder darfst! Was soll denn der link zu Suchergebnissen bei den Jungs von google?
@Laufschuh Risikoreich ist die Insolvenz 'nur' für den Aufstockungsbetrag. Ein Insolvenzsicherung ist dafür zu fordern, aber leider noch nicht überall Pflicht.
Das SGB IV hilft ein wenig weiter.
08.08.2011 um 16:01 Uhr
Kölner,
lesen kann Laufschuh doch, also findet er dort viele Hinweise. Doch hier gibt es ja auch ggf. noch das Thema, dass der Betrieb "pleite" geht, dann würde auch das ATZ enden. Störrfall nennt man dieses im Gesetz. Da hilft dann auch eine Insolvenzsicherung nichts. Denn dann bekäme er ggf. sofern Masse gegeben ist den Lohn welche man für die ATZ abgezogen hat nachgezahlt. Es ist dann nämlichnicht vergleichbar mit den Fällen der Insolvenz in der Freistellungsphase.
08.08.2011 um 16:04 Uhr
@Kurzarbeiter Das stimmt so (dem Himmel sei Dank) nicht...
08.08.2011 um 16:04 Uhr
Hallo alle,
das Thema Insolvenz und Insolvenzsicherung sollte aber doch jedem BR als Thema bekannt sein, in dessen Betrieb ATZ angeboten wird. Denn wie wollen BR sonst beraten.
Doch es ist auch hier wohl leider so wie auch beim Thema Kurzarbeits, dass BR sich erst mit dem Thema befassen, wenn es zuschlägt. Doch dann ist es meistens zu spät um sich richtig damit zu befassen, denn dann hat man eben nicht mehr die notwendige Zeit.
08.08.2011 um 16:31 Uhr
Kölner
..Das stimmt so (dem Himmel sei Dank) nicht... Was stimmt nicht? Dass die ATZ abgebrochen / Rückabgewickelt werden kann?