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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung Überstunden

B
besserwissen
Feb 2020 bearbeitet

Wir haben vor eine Betriebsvereinbarung über Überstunden Regelung mit dem Arbeitgeber abzuschließen. Wer hat damit schon jahrelange nachhaltige Erfahrungen gesammelt. Wie ist die rechtliche Lage? Für eine rege Beteiligung, vielen Dank im Voraus.

40408

Community-Antworten (8)

K
kratzbürste

04.02.2020 um 08:58 Uhr

Was wollt ihr denn da regeln? Das der AG an euch vorbei hunderte Überstunden anordnen darf? Das die AN selbst ihre Rechte durchsetzen müssen und daher nur "Freiwillige" Überstunden machen müssen und der Zeitausgleich nur mit Zustimmung des Vorgesetzten möglich ist? Und überhaupt Rechte der Mitarbeiter hinter den Interessen des Betriebes zurück stehen? Oder wollt ihr den Personalmangel bekämpfen, die Belastung der AN senken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern?

C
celestro

04.02.2020 um 10:22 Uhr

"Wie ist die rechtliche Lage?"

Es ist erlaubt, so eine BV abzuschließen.

P
Pjöööng

04.02.2020 um 11:20 Uhr

Beschreib doch bitte mal das Problem das Ihr lösen wollt.

B
besserwissen

04.02.2020 um 11:45 Uhr

Hallo, das Problem bei uns. Vorgesetzter ordnet an, ohne Rückfragen bei den Arbeitnehmern, die Überstunden auszubezahlen. Fast alle Mitarbeiter möchten aber den Freizeitausgleich. Beste Grüße besserwissen

C
celestro

04.02.2020 um 11:56 Uhr

Der Vorgesetzte dürfte nicht in der Position sein, irgendetwas anzuordnen. Ob man nun eine BV hat oder nicht, spielt dabei mWn keine Rolle.

M
Moreno

04.02.2020 um 15:02 Uhr

Na wenn es keine Regelung gibt wer sollte dem AG verbieten die Überstunden auszuzahlen?

A
AlterMann

05.02.2020 um 12:44 Uhr

Da Ihr bei der Arbeitszeit in der Mitbestimmung seid, könntet Ihr erstmal die Überstunden verhindern, bis eine vorläufige Einigung gefunden ist. Und dann habt Ihr Zeit, eine BV zu entwickeln, die auf Euren Betrieb passt. Tipp: Schulungen sind hilfreich und werden nicht durch die Äußerungen in einem Forum ersetzt.

P
Pjöööng

05.02.2020 um 12:56 Uhr

Es geht doch auch einfacher...

Bei der Genehmigung der Mehrarbeit schreibt der BR standardmäßig: "Die Genehmigung der Mehrarbeit erfolgt unter der Maßgabe dass die Arbeitnehmer frei entscheiden können ob sie die Mehrarbeit vergütet oder als Freizeitanspruch ausgeglichen bekommen."

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