Betriebsvereinbarung Überstunden
Wir haben vor eine Betriebsvereinbarung über Überstunden Regelung mit dem Arbeitgeber abzuschließen. Wer hat damit schon jahrelange nachhaltige Erfahrungen gesammelt. Wie ist die rechtliche Lage? Für eine rege Beteiligung, vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (8)
04.02.2020 um 08:58 Uhr
Was wollt ihr denn da regeln? Das der AG an euch vorbei hunderte Überstunden anordnen darf? Das die AN selbst ihre Rechte durchsetzen müssen und daher nur "Freiwillige" Überstunden machen müssen und der Zeitausgleich nur mit Zustimmung des Vorgesetzten möglich ist? Und überhaupt Rechte der Mitarbeiter hinter den Interessen des Betriebes zurück stehen? Oder wollt ihr den Personalmangel bekämpfen, die Belastung der AN senken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern?
04.02.2020 um 10:22 Uhr
"Wie ist die rechtliche Lage?"
Es ist erlaubt, so eine BV abzuschließen.
04.02.2020 um 11:20 Uhr
Beschreib doch bitte mal das Problem das Ihr lösen wollt.
04.02.2020 um 11:45 Uhr
Hallo, das Problem bei uns. Vorgesetzter ordnet an, ohne Rückfragen bei den Arbeitnehmern, die Überstunden auszubezahlen. Fast alle Mitarbeiter möchten aber den Freizeitausgleich. Beste Grüße besserwissen
04.02.2020 um 11:56 Uhr
Der Vorgesetzte dürfte nicht in der Position sein, irgendetwas anzuordnen. Ob man nun eine BV hat oder nicht, spielt dabei mWn keine Rolle.
04.02.2020 um 15:02 Uhr
Na wenn es keine Regelung gibt wer sollte dem AG verbieten die Überstunden auszuzahlen?
05.02.2020 um 12:44 Uhr
Da Ihr bei der Arbeitszeit in der Mitbestimmung seid, könntet Ihr erstmal die Überstunden verhindern, bis eine vorläufige Einigung gefunden ist. Und dann habt Ihr Zeit, eine BV zu entwickeln, die auf Euren Betrieb passt. Tipp: Schulungen sind hilfreich und werden nicht durch die Äußerungen in einem Forum ersetzt.
05.02.2020 um 12:56 Uhr
Es geht doch auch einfacher...
Bei der Genehmigung der Mehrarbeit schreibt der BR standardmäßig: "Die Genehmigung der Mehrarbeit erfolgt unter der Maßgabe dass die Arbeitnehmer frei entscheiden können ob sie die Mehrarbeit vergütet oder als Freizeitanspruch ausgeglichen bekommen."
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