Arbeitszeit - Kann unser BR die dritte Schicht ablehnen ( § 87 BetrVg)?
Hallo und allen ein gutes neues Jahr, in unserem Betrieb ca.100AN,laufen mehrere Produktionsankagen 1-2 schichtig .Eine Anlage 3 schichtig die dann aber an manchen Tagen steht und die AN dann an anderen Anlagen eingesetzt werden,das Auftragsvolumen für diese Anlage reicht für 2 Schichten unser AG will aber 3 Schichten um so wie oben handeln zu können.Kann unser BR da die dritte Schicht ablehnen ( § 87 BetrVg)
Community-Antworten (1)
02.01.2009 um 20:10 Uhr
@monti, für den Bereich der Betriebsverfassung, in dem nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, hat der 1. Senat des BAG ein umfassendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Aufstellung von Schicht- oder Dienstplänen bejaht, zu dem die Regelung aller Fragen der Schichtarbeit und die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Schichtsystems im Detail gehören.
BAG, Beschluss vom 26.03.1991, 1 ABR 43/90, DB 1991 S. 1734.
Quelle: Dr.Wolf Hunold
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