Wiedereingliederung länger gearbeitet dann verletzt
Ein Mitarbeiter hat Wiedereingliederung 2 Wochen 4 Stunden 2 Wochen 6 Stunden
Arbeitete mehr als 4 Stunden in den ersten zwei Wochen was ist wenn in der Zeit ein Unfall geschieht ab der 4 Stunde
Community-Antworten (5)
01.02.2020 um 09:23 Uhr
Dann haben der AG und der AN den Sinn einer Wiedereingliederung weit verfehlt beziehungsweise nicht verstanden!!
01.02.2020 um 14:26 Uhr
Das interessiert keinen!
03.02.2020 um 11:42 Uhr
Das es keinen interessiert denke ich nicht . Was würde wohl die BG dazu sagen. Ich denke es geht Dir um den Versicherungsschutz . Ist es ein Arbeitsunfall oder nicht ? Könnte für den Betroffenen sehr wichtig werden.
03.02.2020 um 13:37 Uhr
Wenn der Beschäftigte im Betrieb oder auf dem HIN / Rückweg einen Arbeitsunfall erleidet zahlt die BG da spielt es keine Rolle ob der AN länger in der Wiedereingliederung gearbeitet hat.
03.02.2020 um 15:09 Uhr
§ 7 Nr. 2 SGB VII - (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
Wenn der Unfall während der Arbeitszeit oder auf den Weg von oder zur Arbeit / zuhause erfolgt ist es ein Arbeitsunfall.
Während einer Wiedereingliederung ist man üblicherweise noch "Arbeitsunfähig" Das vom Plan abgewichen wird - intresssiert vielleicht den Träger der Wiedereingliederung.
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