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Wiedereingliederung länger gearbeitet dann verletzt

W
Weimar
Feb 2020 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hat Wiedereingliederung 2 Wochen 4 Stunden 2 Wochen 6 Stunden

Arbeitete mehr als 4 Stunden in den ersten zwei Wochen was ist wenn in der Zeit ein Unfall geschieht ab der 4 Stunde

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Community-Antworten (5)

SF
SBV Frank

01.02.2020 um 09:23 Uhr

Dann haben der AG und der AN den Sinn einer Wiedereingliederung weit verfehlt beziehungsweise nicht verstanden!!

M
Moreno

01.02.2020 um 14:26 Uhr

Das interessiert keinen!

A
AMANDA

03.02.2020 um 11:42 Uhr

Das es keinen interessiert denke ich nicht . Was würde wohl die BG dazu sagen. Ich denke es geht Dir um den Versicherungsschutz . Ist es ein Arbeitsunfall oder nicht ? Könnte für den Betroffenen sehr wichtig werden.

M
Moreno

03.02.2020 um 13:37 Uhr

Wenn der Beschäftigte im Betrieb oder auf dem HIN / Rückweg einen Arbeitsunfall erleidet zahlt die BG da spielt es keine Rolle ob der AN länger in der Wiedereingliederung gearbeitet hat.

K
Kjarrigan

03.02.2020 um 15:09 Uhr

§ 7 Nr. 2 SGB VII - (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

Wenn der Unfall während der Arbeitszeit oder auf den Weg von oder zur Arbeit / zuhause erfolgt ist es ein Arbeitsunfall.

Während einer Wiedereingliederung ist man üblicherweise noch "Arbeitsunfähig" Das vom Plan abgewichen wird - intresssiert vielleicht den Träger der Wiedereingliederung.

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