Cafe trnken zwischen durch
Hallo zusammen .
Wir arbeiten in einer Retourenstelle in einer Schuhfarbrik. Wir haben zurzeit Leiharbeiter, neulich hat sich einer von den Leiharbeiter einen Cafe zwischen durch gemacht. Das hat der Abteilungsleiter gesehen. Nach kurzer Zeit hatten wir ein Gespräch weil ich auch noch BRV bin. Da hat der AL gesagt das er das Cafe trinken zischen durch verbietet. Dann haben ich gesagt das das im Hauptgebäude erlaubt ist .Da gibt es auch Cafeautomaten. Darauf hin hat er gesagt .das die Leiharbeiter bei Ihm keimen Cafe trinken dürfen. Oder ich sollte ihn es schriftlich geben wo es steht das das erlaubt ist.
Frage wo steht das kann mir jemand helfen.
Community-Antworten (2)
27.12.2008 um 15:49 Uhr
. . . frage ihn doch mal, wo es steht, dass Leiharbeiter keinen Kaffee trinken dürfen. Nicht DU musst ihm beweisen, woraus sich ergibt, dass es gestattet ist, sondern ER hat das Verbot ausgesprochen und ist in der Beweispflicht, auf Grund welchen Gesetzes, Verordnung, Betriebsvereinbarung etc. er dieses Verbot ausgesprochen hat . . . .
27.12.2008 um 18:38 Uhr
Berti5 Genanntes wäre doch ein netter Grund für den Betriebsrat seine Rechte wahrzunehmen. Hier bietet es sich an, dem Abteilungsleiter einmal zu zeigen, was ein funktionierender Betriebsrat im Rahmen seiner Rechte so alles "anrichten" kann.
Und wenn die Frage von Berti5 wirklich ernst gemeint war, würde ich dem BR dringendst entsprechende Schulungen empfehlen.
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