Preiserhöhung am Cafe Automaten im Betrieb
Hallo zusammen,
es wurde still heimlich der Preis bei den Café Automaten um 66 % erhöht, ohne das der BR unterrichtet wurde. Meine Frage, dies ist doch Mitbestimmungspflichtig oder nicht?
Freue mich auf viele Antworten.
LG Herbert
Community-Antworten (10)
09.09.2022 um 10:04 Uhr
wer stellt die Automaten denn auf, sind das firmeneigene oder sind die von einem externen Dienstleister?
Wobei man bei einer Erhöhung von 66% demjenigen durch Nichtkauf deutlich zeigen kann, was man davon hält.
09.09.2022 um 10:11 Uhr
Oha, das Thema wurde hier im Forum auch schon sehr kontrovers diskutiert.
Einige Kollegen sehen ein MBR nach §87 Abs.1 Nr.8 (Sozialeinrichtungen im Betrieb), andere nicht (seit wann ist ein Kaffeeautomat eine Sozialeinrichtung).
Auch Fitting und Däubler Klebe gehen da nicht direkt drauf ein. Däubler/Klebe z.b. geht in RN272 auf die "Preisfindung der Sozialeinrichtung" ein, RN 281 spezifiziert Kantinen/Werksküchen als Sozialeinrichtung.
Von daher schließe ich mich den Kollegen an die MBR bei der Preisfindung für den Kaffee sehen da zwar ein Kaffeeautomat keine räumliche Sozialeinrichtung sein kann aber in einer steht und somit die MBR greift.
Allerdings hat der AG das Recht des mitbestimmungsfreien Abbau der Kaffeemaschine deshalb würde ich mich erst mal unter den MA umhören wie die zu der Preiserhöhung stehen.
Ich persönlich würde mir ne Thermoskanne besorgen und meinen eigenen Kaffee mitbringen. Machen das mehrere MA wird sich der AG vielleicht überlegen ob er mit 66% Aufschlag nicht etwas übertrieben hat.
09.09.2022 um 11:50 Uhr
09.09.2022 um 12:02 Uhr
wie in dem Artikel zu lesen: der AG kann den Kaffee auch einfach wegen Unrentabilität ganz weglassen. Also Mitbestimmung ja, aber der AG hat die besseren Argumente (so wäre meine Einschätzung der Situation) Da kann man jetzt als BR nur das freundliche Gespräch suchen, sonst holt man sich ein "Eigentor" ab.
09.09.2022 um 12:46 Uhr
Hmmm.... um 66% erhöht kann natürlich viel bedeuten. Wenn der Kaffee von 15ct auf 25ct hochgegangen ist, so würde ich hier kein Aufhebens machen. Mann will halt nicht mehr soviel zuschustern. Eine Mitbestimmung sehe ich hier aber auch bei einem größeren Preis nicht. Der BR ist allerdings in der Mitbestimmung welcher Kaffeeautomat aufgestellt wird und evtl. findet man einen der günstiger ist.
09.09.2022 um 13:17 Uhr
und nochmal meine Frage: externer Dienstleister oder nicht? Denn, so geht es auch aus dem Artikel hervor, davon hängen wesentliche MBs ab!
09.09.2022 um 13:55 Uhr
Zusatzinfo:
Der Automat ist von einem externen Dienstleister und wir können im Gegenzug billigeren Kaffee einkaufen, der aber gegenüber von Discounter Kaffee auch noch sehr teuer ist!
09.09.2022 um 14:50 Uhr
ja, dann sind die Karten aber anders verteilt, natürlich wird der Dienstleister seinen Kaffee verkaufen wollen und das vertraglich abgesichert haben.
Ich würde den AG fragen, wie den die Vertragsbedingungen sind und ggf. mit ihm reden den Dienstleister auszutauschen oder selbst Automaten anzuschaffen und zu betreiben, dann habt ihr ganz andere Möglichkeiten. (ist bei uns auch so, kein Dienstleister mehr, alles in Eigenregie)
btw - natürlich muss der Dienstleister den BR nicht fragen, wenn er die Preise erhöht
09.09.2022 um 15:01 Uhr
also der externe Dienstleister befüllt, reinigt etc, betreibt also den Automaten? Wofür ist dann der verbilligte Kaffee?
09.09.2022 um 15:25 Uhr
@rtjum Zumindest das befüllen scheint Aufgabe des Betriebes zu sein. Der Fragesteller müsste wohl mal den ganzen Vorgang beschreiben, ob der Dienstleister nur den Automaten zur Verfügung stellt und das Geld abholt und Betrieb macht den Rest, oder...........
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