Erstellt am 17.04.2012 um 09:41 Uhr von Widder
keine Arbeitszeit = Diskretion, aber auch das Vertrauen nicht mißbraucht, und ein gutes Gefühl bei dir.
Arbeitszeit = offen legen und schwierig zu handhaben, da dies nachgewiesen werden müßte und die Diskretion ist futsch.
Entscheide dich für den einfachen Weg, und investiere ein bisschen Zeit in deine Wählerin.
Ich denke nicht, das man sich wegen 1 oder 2 Stunden soetwas antun sollte.
Erstellt am 17.04.2012 um 09:55 Uhr von Kulum
Naja, 1-2 Stunden, ok das wäre evtl noch zu verschmerzen. Aber entstehende Fahrkosten auf eigene Rechnung? Ich weiß ja nicht. Als "Wähler" würde ich meine Mitarbeiter auch nicht brandmarken. Das hat den verdammt bitteren Beigeschmack eines Politikers und was die nach der Wahl von ihren Wahlversprechen halten hat ja Müntefering damals sehr deutlich gesagt.
Aber back to topic
Im Grunde liegt es bei dir. Ich würde mir eine solche Geheimniskrämerei nicht ans Bein binden. Heute ist es eine nette Kollegin, und in zwei Jahren trifft sich die halbe Belegschaft mit dir quer durch Deutschland und außerhalb deiner Arbeitszeit. Grundsätzlich sollten deine Kollegen ihre Rechte kennen und ein Stück weit bereit sein diese selber durchzusetzen, in dem Fall eben jederzeit ein BRM ihres Vertrauens aufsuchen zu können oder auch von ihm aufgesucht zu werden.
Läßt sich das ganze nicht mit einem Besuch bei der Gewerkschaft verbinden?
Erstellt am 17.04.2012 um 11:23 Uhr von seesee
@Kulum:
Die Idee ist nicht schlecht, aber: muss der Arbeitgeber Besuche bei der Gewerkschaft wie eine Dienstreise bezahlen? Darf jedes BRM selbst entscheiden, wann es die Gewerkschaft besucht? Wir haben einen Anerkennungstarifvertrag zur IG Metall, allerdings sieht der Chef die Gewerkschaftler lieber von hinten. Die Verwaltungsstelle der Gewerkschaft ist 20 km entfernt.
Erstellt am 17.04.2012 um 13:09 Uhr von streikbrecher
Das ist Entgegenkommen des BRM und als solches NETT und hilft ggf. bei der Wiederwahl. Doch es ist FREIZEIT! Denn es bestehen keine betriebsbedingte Gründe für Mandatsaufgaben außerhalb der Arbeitszeit, also KEIN Falldes § 37 (3)
Erstellt am 17.04.2012 um 13:51 Uhr von seesee
@streikbrecher
Wir haben Gleitzeit mit Kern- und Rahmenarbeitszeit. Der vereinbarte Termin liegt innerhalb der Rahmenarbeitszeit. Außerdem gibt es für jeden MA ein Gleitzeitkonto, das jeder MA mehr oder weniger eigenverantwortlich disponieren kann. Die Kollegin macht auch extra für den Termin früher Schluss als sonst (im Rahmen der Gleitzeit).
Und somit habe ich mir die Frage eigentlich auch schon selbst beantwortet :-)