Darf/Muss ein Vorgesetzter bei einer akuten Erkrankung eines Mitarbeiters die Wegefähigkeit durch betrieblichen Ersthelfer oder sogar durch Rettungsdienst beurteilen lassen?
Konkret ist bei uns folgendes passiert: Ein Mitarbeiter hat sich bei seinem Teamleiter in der Schicht krank gemeldet. Eine Stunde vorher hat er Urlaub für den nächsten Tag von der Dispo abgelehnt bekommen. Er hat dem Teamleiter von starkem Schwindel und Übelkeit erzählt. Der TL hat ihn nicht gehen lassen, sondern aufgefordert sich zunächst mal hin zu setzen und hat dann den Ersthelfer gerufen. Der wusste nicht so recht damit umzugehen, darauf wurde der Rettungsdienst geholt. Die haben dann kurz untersucht, leicht erhöhten Blutdruck festgestellt und sind dann wieder abgezogen. Es steht die Vermutung im Raum, dass der Mitarbeiter die Erkrankung simuliert hat - aber der TL die schauspielerische Leistung nicht durch ein sang- und klangloses nach Hause gehen belohnen wollte, sondern mit dem Sani-Einsatz zumindest erstmal sehr fürsorglich wirkend eine Hürde (fürs nächste Mal) aufgebaut hat. Jetzt wird munter diskutiert, was in solchen Fällen richtig und angemessen ist - und was nicht.
Darf der Vorgesetzte den MA einfach so gehen lassen - oder einfach so festhalten? Was ist Fürsorge und was ist Freiheitsberaubung? Was meint Ihr dazu??