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Kranke gehen lassen oder fest halten?

J
jotim
Jan 2018 bearbeitet

Darf/Muss ein Vorgesetzter bei einer akuten Erkrankung eines Mitarbeiters die Wegefähigkeit durch betrieblichen Ersthelfer oder sogar durch Rettungsdienst beurteilen lassen? Konkret ist bei uns folgendes passiert: Ein Mitarbeiter hat sich bei seinem Teamleiter in der Schicht krank gemeldet. Eine Stunde vorher hat er Urlaub für den nächsten Tag von der Dispo abgelehnt bekommen. Er hat dem Teamleiter von starkem Schwindel und Übelkeit erzählt. Der TL hat ihn nicht gehen lassen, sondern aufgefordert sich zunächst mal hin zu setzen und hat dann den Ersthelfer gerufen. Der wusste nicht so recht damit umzugehen, darauf wurde der Rettungsdienst geholt. Die haben dann kurz untersucht, leicht erhöhten Blutdruck festgestellt und sind dann wieder abgezogen. Es steht die Vermutung im Raum, dass der Mitarbeiter die Erkrankung simuliert hat - aber der TL die schauspielerische Leistung nicht durch ein sang- und klangloses nach Hause gehen belohnen wollte, sondern mit dem Sani-Einsatz zumindest erstmal sehr fürsorglich wirkend eine Hürde (fürs nächste Mal) aufgebaut hat. Jetzt wird munter diskutiert, was in solchen Fällen richtig und angemessen ist - und was nicht. Darf der Vorgesetzte den MA einfach so gehen lassen - oder einfach so festhalten? Was ist Fürsorge und was ist Freiheitsberaubung? Was meint Ihr dazu??

10.61004

Community-Antworten (4)

B
Biggy

25.12.2008 um 23:59 Uhr

Also jotim er wird ihn ja wohl kaum an den Stuhl festgebunden haben, damit man von Freiheitsberaubung sprechen kann. Wenn der Mitarbeiter über starken Schwindel und Übelkeit geklagt hat, wäre es doch fahrlässig gewesen ihn gehen zu lassen. Wären die Hintergründe nicht so, würde sich niemand was dabei denken, so hat das ganze einen unangenehmen Beigeschmack von beiden Seiten aus.

P
pirat

26.12.2008 um 00:02 Uhr

@jotim,

IMHO..... die Vorgehensweise des Teamleiters finde ich korrekt. Bei einer akuten Gesundheitsgefährdung für den Beschäftigten hat der Vorgesetzte zu prüfen, ob die Herbeiholung von ärztlicher Hilfe erforderlich ist.....ich meine dieses " fürsorglich wirkend " hat durchaus seine Berechtigung....andernfalls könnte man bei Unterlassung gegebenenfalls grobe Fahrlässigkeit voraussetzten.... In diesem Zusammenhang von Freiheitsberaubung nach § 239 Strafgesetzbuch zu reden ist meiner Einschätzung nach, mit Verlaub gesagt.... irrational. Eine gewisse Empathie kann ich nachvollziehen.....

J
jotim

26.12.2008 um 12:36 Uhr

Danke für die Antworten! Ich denke auch, dass man grundsätzlich erst einmal vorsichtiger sein sollte. Sicher mag der Verdacht des TL hier merkwürdige Blüten getragen haben. Aber er bleibt damit wenigstens auf der positiven Seite. Und wenn der Mitarbeiter doch simuliert haben sollte, dann hat er sich die "Verzögerung" und den Aufwand selbst zuzuschreiben.

M
Matze24

26.12.2008 um 15:34 Uhr

@jotim, Schwindel und Übelkeit nach einer Auseinandersetzung können auch Vorboten einer schwereren Akuterkrankung sein. In soweit hat der Teamleiter nicht überzogen reagiert. Allerdings ist auch bei schwerer Erkrankung der Arbeitnehmer nicht automatisch entmündigt. Er hätte diese Hilfe ablehnen dürfen, um z.B. einen Arzt seines Vertrauens aufzusuchen. Des weiteren ist der "leicht erhöhte Blutdruck" erst nach Eintreffen des Rettungsteams festgestelt worden. Wie hoch er während der Auseinandersetzung war, ist nicht mehr nachzuvollziehen und kann sehr wohl eine erhebliche Beeinträchtigung des Befindens verursacht haben. Hieraus einen Simulanten zu "basteln", halte ich für sehr voreilig. Vielleicht hilft's Euch bei der weiteren Meinungsfindung. Frohes Fest

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