Kranke gehen lassen oder fest halten?
Darf/Muss ein Vorgesetzter bei einer akuten Erkrankung eines Mitarbeiters die Wegefähigkeit durch betrieblichen Ersthelfer oder sogar durch Rettungsdienst beurteilen lassen? Konkret ist bei uns folgendes passiert: Ein Mitarbeiter hat sich bei seinem Teamleiter in der Schicht krank gemeldet. Eine Stunde vorher hat er Urlaub für den nächsten Tag von der Dispo abgelehnt bekommen. Er hat dem Teamleiter von starkem Schwindel und Übelkeit erzählt. Der TL hat ihn nicht gehen lassen, sondern aufgefordert sich zunächst mal hin zu setzen und hat dann den Ersthelfer gerufen. Der wusste nicht so recht damit umzugehen, darauf wurde der Rettungsdienst geholt. Die haben dann kurz untersucht, leicht erhöhten Blutdruck festgestellt und sind dann wieder abgezogen. Es steht die Vermutung im Raum, dass der Mitarbeiter die Erkrankung simuliert hat - aber der TL die schauspielerische Leistung nicht durch ein sang- und klangloses nach Hause gehen belohnen wollte, sondern mit dem Sani-Einsatz zumindest erstmal sehr fürsorglich wirkend eine Hürde (fürs nächste Mal) aufgebaut hat. Jetzt wird munter diskutiert, was in solchen Fällen richtig und angemessen ist - und was nicht. Darf der Vorgesetzte den MA einfach so gehen lassen - oder einfach so festhalten? Was ist Fürsorge und was ist Freiheitsberaubung? Was meint Ihr dazu??
Community-Antworten (4)
25.12.2008 um 23:59 Uhr
Also jotim er wird ihn ja wohl kaum an den Stuhl festgebunden haben, damit man von Freiheitsberaubung sprechen kann. Wenn der Mitarbeiter über starken Schwindel und Übelkeit geklagt hat, wäre es doch fahrlässig gewesen ihn gehen zu lassen. Wären die Hintergründe nicht so, würde sich niemand was dabei denken, so hat das ganze einen unangenehmen Beigeschmack von beiden Seiten aus.
26.12.2008 um 00:02 Uhr
@jotim,
IMHO..... die Vorgehensweise des Teamleiters finde ich korrekt. Bei einer akuten Gesundheitsgefährdung für den Beschäftigten hat der Vorgesetzte zu prüfen, ob die Herbeiholung von ärztlicher Hilfe erforderlich ist.....ich meine dieses " fürsorglich wirkend " hat durchaus seine Berechtigung....andernfalls könnte man bei Unterlassung gegebenenfalls grobe Fahrlässigkeit voraussetzten.... In diesem Zusammenhang von Freiheitsberaubung nach § 239 Strafgesetzbuch zu reden ist meiner Einschätzung nach, mit Verlaub gesagt.... irrational. Eine gewisse Empathie kann ich nachvollziehen.....
26.12.2008 um 12:36 Uhr
Danke für die Antworten! Ich denke auch, dass man grundsätzlich erst einmal vorsichtiger sein sollte. Sicher mag der Verdacht des TL hier merkwürdige Blüten getragen haben. Aber er bleibt damit wenigstens auf der positiven Seite. Und wenn der Mitarbeiter doch simuliert haben sollte, dann hat er sich die "Verzögerung" und den Aufwand selbst zuzuschreiben.
26.12.2008 um 15:34 Uhr
@jotim, Schwindel und Übelkeit nach einer Auseinandersetzung können auch Vorboten einer schwereren Akuterkrankung sein. In soweit hat der Teamleiter nicht überzogen reagiert. Allerdings ist auch bei schwerer Erkrankung der Arbeitnehmer nicht automatisch entmündigt. Er hätte diese Hilfe ablehnen dürfen, um z.B. einen Arzt seines Vertrauens aufzusuchen. Des weiteren ist der "leicht erhöhte Blutdruck" erst nach Eintreffen des Rettungsteams festgestelt worden. Wie hoch er während der Auseinandersetzung war, ist nicht mehr nachzuvollziehen und kann sehr wohl eine erhebliche Beeinträchtigung des Befindens verursacht haben. Hieraus einen Simulanten zu "basteln", halte ich für sehr voreilig. Vielleicht hilft's Euch bei der weiteren Meinungsfindung. Frohes Fest
Verwandte Themen
Der Arbeitsplatz von Langzeiterkrankten anderweitig vergeben
Hallo an alle, ich hatte hier schon mal eine Frage gestellt wegen Schwerbehinderung und Schichtarbeit. Es geht um denselben Kollegen, der nun nach langer Krankheit in ein paar Wochen in den Betrieb z
Blutdruck messen
Darf der Arbeitgeber einem Schwerbehinderten (Herzkrank) Kollegen vorschreiben, wo er zb. Kantine seinen Blutdruck messen darf???? Ich habe gelesen das auch Werte des Blutdruckes am direkten Arbeits
Darf der AG kranke Mitarbeiter zuhause anrufen?
Haben wir als BR eine Handhabung gegenüber unserem AG oder der Personalabteilung, wenn diese kranke Mitarbeiter zuhause anrufen und fragen was die betroffenen Mitarbeiter haben und wie lange deren Kra
Kranker AN auf Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl, was ist zu beachten
Wie muss ein Listenführer für eine Betriebswahl handeln, wenn ein Kranker Arbeitnehmer sich auf die Vorschlagsliste für die Betriebsratswahlen setzen lassen möchte? Welche Anforderungen müssen erfüllt
Kranke von Bonuszahlungen ausgrenzen?
Bin selbst BR-Mitglied und in der letzten Sitzung wurde ein Anliegen der Geschäftsleitung (GL) sehr emotional diskutiert. Es geht um einen MINI Bonus (ca. 100 € brutto) Die Bedingung der GL war von