Erstellt am 17.03.2014 um 11:55 Uhr von martinez
Hi Ditopia,
also wenn der AG bevor der Mitarbeiter sich Krank meldet nachfrägt warum er nicht bei der Arbeit ist, dann ist doch schon was komisch oder?
Man muss sich ja vor Arbeitsbeginn krank melden und nicht irgendwann, auch wenn man noch nicht beim Arzt war.
aber egal.
Arbeitgeber hat nicht das Recht zu fragen was jemand hat, hier kann der Betriebsrat ganz klar etwas machen...
sprecht den AG an, dass dies nicht geht und das dies ihn auch nichts angeht was man hat.
so etwas darf er nur beim BEM fragen, also bei Krankheit die länger als 6 Wochen am Stück im Jahr anhält, hier muss der Mitarbeiter aber auch keine Auskunft geben, außer er macht dies freiwillig und entbindet den Arzt von der Schweigepflicht(empfehlenswert).
Alles andere ist aber nicht OK und kann vom Betriebsrat unterbunden werden.
Macht doch am besten eine BV zum Thema Krankheit und wie da dann zu verfahren ist von MA Sicht und aus AG Sicht.
Sprecht den AG darauf an und sagt ihm das er dies unterlassen soll, am besten schriftlich so dass ihr was in der Hand habt wenn dies dann doch nochmals passiert und ihr mehr unternehmen wollt.
Gruß
Erstellt am 17.03.2014 um 12:22 Uhr von Rapper
Oha, welche hellseherischen Fähigkeiten hat denn euer AG da?
Er ruft MA an, bevor die zum Arzt gehen und sich Krank melden. Wie funktioniert sowas?
Der AG wird doch nur anrufen, wenn der MA bereits eine Info abgegeben hat, dass er krank ist und nicht zur Arbeit kommt.
Sollte das so sein, hat der MA in der Regel drei Tage Zeit, den Krankenschein in der Firma abzugeben. Wenn nach drei Tagen immer noch kein Krankenschein da ist, kann der AG natürlich anrufen und nachfragen, hat er über die Krankheit selber kein Auskunftsrecht. Wenn der MA sagt, ich bin krank und gehe zum Arzt, dann muss der AG das erst einmal so hinnehmen.
Erstellt am 17.03.2014 um 12:42 Uhr von gironimo
..... und welche Handhabe hat der BR tatsächlich ....?
Erstellt am 17.03.2014 um 12:46 Uhr von ickederdicke
Hi...nicht ohne Grund erhält ein AG die AU immer ohne Diagnose, da sie ihn nix angeht.
Da das EuGh Langzeiterkrankte mittlerweile Behinderten gleichstellt könnte mal mit dem AGG gewunken werden...Ansonsten,martinez hat´s auf den Punkt gebracht,erst im BEM Verfahren und da nur unter Beachtung des Datenschutzes.
Erstellt am 17.03.2014 um 12:58 Uhr von Kulum
gironimo
Keine. Der AG ruft an, wen er will, wann er will. Er hat nur kein Recht auf eine Antwort oder das der Hörer überhaupt abgenommen wird. Im Grunde hat der AG nicht einmal einen Anspruch darauf die Nummer zu bekommen
martinez
Du empfiehlst ernsthaft den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden???
Hat so n bisschen was von wer nichts verbrochen hat, kann sich doch auch von der NSA ausspionieren lassen.
"so etwas darf er nur beim BEM fragen, also bei Krankheit die länger als 6 Wochen am Stück im Jahr anhält"
Das ist mir neu. Meines Wissens nach kommt es nicht darauf an, ob die AU länger als sechs Wochen am Stück oder Kurzerkrankungen insgesamt mehr als sechs Wochen dauerten um ein BEM-Verfahren auszulösen
Erstellt am 17.03.2014 um 13:47 Uhr von paula
Betriebsversammlung nutzen und MA informieren, dass sie keine Krankheiten nennen müssen