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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kranke von Bonuszahlungen ausgrenzen?

U
UHUFRA
Jan 2018 bearbeitet

Bin selbst BR-Mitglied und in der letzten Sitzung wurde ein Anliegen der Geschäftsleitung (GL) sehr emotional diskutiert. Es geht um einen MINI Bonus (ca. 100 € brutto)

Die Bedingung der GL war von Anfang an: Der errechnete Bonus (basierend auf abgeleistete Arbeitsstunden ) wird nach einem "Schlüssel" (je mehr Kranktage, desto höher der Abzug vom Bonus (bis zu 70 % Abzug<!!!!!!!!> bei mehr als 35 K-Tagen) nach Krankheitstagen reduziert.

Wenn dem nicht zugestimmt wird, gibt es KEINEN Bonus.

In mir kochte es und ich gab zu bedenken, das dass die Ausgrenzung von Kranken bedeute und nicht hinnehmbar ist.

Ein Teil des Gremiums meinte aber besser einen Minibonus als Garnichts zu bekommen. Ich machte noch den Kompromissvorschlag: Ab Ende Entgeltfortzahlung erst die Kranken "zu bestrafen" denn dann würden Sie ja auch nicht mehr vom AG bezahlt werden.

Ein anderer Kompromissvorschlag wurde diskutiert, die Europäische, durchschnittliche Krankheitsquote wäre 10 (Tage???) , 14 Tage (???) und erst diesem Limit würde "bestraft" werden durch Abzug.

Es wurde keine Abstimmung mehr durch Handzeichen gemacht, der stellvertr. BR Vorsitzende gab der GL per Telefon bekannt , "wir stimmen zu" und im Protokoll steht vermerkt , "einstimmig zugestimmt" Aus , Ende das war es.

Völlig perplex saß ich der Bahn heimwärts und ich begriff nur schrittweise was da gerade passiert war. Wir haben uns erpressen lassen, wir sind käuflich für "Peanuts"........ Ich will auf der nächsten Sitzung meine Bedenken zum und zu Protokoll geben und dann meinen Rücktritt erklären, da ich diese Entscheidung (wie sie auch immer gefällt wurde) mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann und kranke Kollegen/-innen bei Bonuszahlungen ausgrenze.

Handele ich richtig? Was rät Ihr mir? Für Kommentare Dankbar

2.294010

Community-Antworten (10)

S
seesee

28.11.2013 um 20:03 Uhr

Komm wieder runter von der Palme, dieser Vorfall ist es nicht wert, dass du zurück trittst. Die Abstimmung wäre doch auch nicht anders ausgefallen, wenn "richtig" abgestimmt worden wäre, oder? Abgesehen davon: gerade letzte Woche hatten wir ein ähnliches Thema. Unser GF wollte alle MA ausschließen, die Lohnetsatzleistungen erhalten. Wir haben das allerdings abgelehnt. Gut zu wissen: auch bei einer freiwilligen BV könnt Ihr zur Einigungsstelle gehen. Der Chef kann nicht einfach sagen: entweder so wie ich will oder gar nicht. Es ist nur die Frage, ob es den Ärger wert ist...

T
tommyh

28.11.2013 um 20:33 Uhr

Hallo Du! Betriebsrat sein heisst auch ein dickes Fell haben und mit Niederlagen leben! Du hast. Dich für Deine Kollegen eingesetzt und die anderen Br. Mitglieder waren halt andere Meinung kein Grund zurück zutreten! Sonst haben wir bald keine Betriebsräte mehr! Weitermachen vielleicht hast Du nächstes. Mal die Mehrheit hinter Dir!

H
Hoppel

28.11.2013 um 21:14 Uhr

@ UHUFRA

Ich weiß gar nicht, was Du für ein Problem hast. Die Möglichkeit einer solchen Kürzung findest Du sogar im Entgeltfortzahlungsgesetz, allerdings mit eingebauter "Bremse".

§ 4a Kürzung von Sondervergütungen Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

U
UHUFRA

28.11.2013 um 21:28 Uhr

Wau- vielen Dank erstmal für die prompten Kommentare. War u.a. sehr hilfreich, wusste das mit der Kürzung lt EntgfzG garnicht. Aber wie ich ja schrieb............."wie auch immer eine Abstimmung augegangen wäre......" dann wäre eben demokratisch abgestimmt worden- ist selbt mir klar :-) Der üble Nachgeschmack bleibt aber.........meine BR Kollegen-innen "knicken" schon bei 100€ Prämie ein.........(Für das ganze Jahr.......einmalig, brutto) Was machen die erst wenn wir mal über ein 13. Gehalt verhandeln? Sagen sie dann bei 200 € "ja" und für kranke nicht????? Mein Problem ist eher die Ausgrenzung der Kranken. Und wir haben eine K-Quote oberhalb 10 % Ich habe echt das Gefühl mit einem Preisetikett auf dem Rücken rumzulaufen "Käuflich für gerade mal 60 € netto - Supersonderangebot"......

H
Hartmut

28.11.2013 um 22:17 Uhr

Hallo UHUFRA, du schreibst, dass im Protokoll wortwörtlich steht, der BR habe "zugestimmt". Steht das wirklich exakt so da drin? Dann wäre es nämlich unwirksam, denn die rechtsgültige Willensäußerung des BR ist ja nicht die Zustimmung, sondern der Beschluss. Du kannst die Sache dann irgendwann später, wenn der Staub sich gelegt hat, in Ruhe angreifen. Wie gesagt, BR-Arbeit ist eine sehr formale Angelegenheit. Es kommt oft auf den Wortlaut an.

L
Lexipedia

29.11.2013 um 08:56 Uhr

@UHUFRA Ich würde den stellvertr. BR um korrektur des Protokolls bitten. Es gab keine Abstimmung. Weiterhin würde ich ihn darauf hinweisen, dass er nur Sprecher und nicht Alleinentscheider ist. Das geht nicht.

Weiterhin solltest du dir mal überlegen, was passiert wäre, wenn der BR der exorbitanten Bonuszahlung widersprochen hätte. Die GL wird dann euch erst einmal in die Pfanne hauen: "Wir wollten euch was gutes Tun, aber der BR hat es verhindert, dass ihr einen Bonus bekommt." Viel Spaß beim rechtfertigen vor der Belegschaft. Außerden glaube ich nicht, dass ihr mehr Geld hättet heraushandeln können.

So wie ich deine Antwort 5 interpretiere habt ihr keinen Tarifvertrag. Bei uns stehen auch im Tarifvertrag Kürzungsmöglichkeiten bei Krankheit des Arbeitnehmers beim Weihnachtsgeld drin. Das ist (leider) normal, dass so etwas gemacht wird.

Bei uns wird jährlich auch ein Bonus ausgezahlt. Der ist auch an die Anwesenheit des Mitarbeiters geknüpft. Jedoch haben wir den individuellen Bonus an den Schlüssel Entgelt- und Entgeltfortzahlung geküpft. So kommen alle an einen Bonus die mindestens vier Monate innerhalb des Jahres Entgelt- oder Entgeltfortzahlung bekommen haben. Desto länger sie im Jahr das bekommen haben je höher wird der Bonus. Das ist kein Ausgrenzen der Kranken!

O
Onkel

29.11.2013 um 09:14 Uhr

Ich finde das Verhalten des stv. BRV ( wo war den der BRV ? )schon sehr grenzwertig. Wenn ich den Eingangstext richtig verstehe hat es keine Abstimmung über den Antrag gegeben. Wie kann man also einfach ein Abstimmungsergebnis weiter geben und im Protukoll festhalten? Der Antrag wäre wohl angenommen worden, aber sicher nicht Einstimmig. Eine Gegenstimme hätte es sicher gegeben.

G
gironimo

29.11.2013 um 10:34 Uhr

Dickes Fell - ganz meine Meinung! Rücktritt nein - ganz meine Meinung!

Dennoch: Ohne Abstimmung: geht gar nicht. Das muss man auf der nächsten Sitzung reklamieren - auch wenn das Ergebnis unter dem Strich das gleiche ist.

Im Übrigen: Von diesen Prämien halte ich auch gar nichts.

H
Hoppel

29.11.2013 um 16:46 Uhr

@ ALL

Man sollte sich doch mal klar machen, was bzw. wer hier das eigentliche Übel ist.

Nachdem der stellv. BRV dem AG mitgeteilt hat, dass der BR zugestimmt hat, kann der AG die Maßnahme ohne Wenn & Aber umsetzen. Der AG muss sich den Mangel der "Beschlussfassung" überhaupt nicht zurechnen lassen > Sphärentheorie.

Also sollte sich dieses Gremium mal mit seinem (stellv.) BRV beschäftigen ... Es kann nicht angehen, dass ein (stellv.) BRV dem AG einfach nach Gutdünken "Beschlüsse" verkündet, die so gar nicht gefasst wurden.

@ UHUFRA

Ein solcher Alleingang eines (stellv.) BRV kommt doch im Regelfall nur dann vor, wenn ein BR-Gremium sein "Sprachrohr" nicht richtig erzogen hat.

Ich würde an Deiner Stelle dafür sorgen, dass auf der nächsten BR Sitzung der TOP "§ 26 Abs.2 BetrVG" auf die Tagesordnung kommt. Dann sollte man mal die Gelegenheit nutzen, einem (stellv.) BRV klar und deutlich seine Befugnisse aufzuzeigen. Und ist er nicht willig/einsichtig, steht in der nächsten Sitzung der TOP "Ab- und Neuwahl (stellv.) BRV" auf dem Programm.

@ lexipedia

"Ich würde den stellvertr. BR um korrektur des Protokolls bitten. Es gab keine Abstimmung. "

Hallo? Das geht ja nunmal gar nicht > § 34 Abs.2 BetrVG "Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen."

Von diesem Recht scheint man aber keinen Gebrauch machen zu wollen ...

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