Kranker AN auf Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl, was ist zu beachten
Wie muss ein Listenführer für eine Betriebswahl handeln, wenn ein Kranker Arbeitnehmer sich auf die Vorschlagsliste für die Betriebsratswahlen setzen lassen möchte? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, ins besonders der Schriftform, reicht hier Mail aus? Muss der kranke Arbeitnehmer zum Listenführer hin oder ist der Listenführer verpflichtet nach Hause zum kranken Arbeitnehmer vorbei zufahren, damit der kranke Arbeitnehmer sich auf die Liste mit Unterschrift setzen kann?
Community-Antworten (6)
05.02.2026 um 10:19 Uhr
Es gibt meines Wissens keine Vorgabe in der WO der festlegt, wie ein Kandidat*In auf eine Liste kommt. Da habe ich als WV auch keine Möglichkeit der Überprüfung. Wichtig ist, dass die formale Kriterien für die Kandidatur erfüllt sind, d.H. derjenige muss entsprechend beschäftigt sein, mindestens 18 Jahre alt und seine Bereitschaft auf der entsprechende Liste zu Kandidieren schriftlich kund tun. Sind diese Kriterien erfüllt, ist die Kandidatur zu akzeptieren.
05.02.2026 um 10:57 Uhr
Danke Dir, für deinen Kommentar. Ich bin der Listenführer und der Kandidatin will nicht zur Firma kommen, um sich dort schriftlich einzutragen. Der Grund der Erkrankung ist eine Schulter oder Armverletzung. Daher verlangt der Kandidatin von mir, die Vorschlagsliste auf dem Postweg versende oder das ich zum Kandidat*in nach Hause fahre und die Liste mitbringe, damit die Unterschrift geleistet werden kann.
05.02.2026 um 11:00 Uhr
Verpflichtet ist niemand zu irgend etwas. Wenn der Listenführer den Kandidaten mit auf der Liste haben möchte, so muss er dafür sorgen, das am Ende die Unterschrift vorhanden ist. Wie er (die beiden Beteiligten) das macht, ist dem Gesetzgeber egal.
Eine Mail reicht mEn nicht aus ... wenn das eine qualifizierte elektronische Signatur ist, mag das anders aussehen. Aber mWn gibt es da noch keine Rechtssprechung und daher würde ich als Listenführer kein Risiko eingehen.
05.02.2026 um 12:36 Uhr
Hallo
wählt ihr im normalen oder vereinfachten Verfahren?
Du als Listenführer entscheidest wer auf deine Liste kommt, wenn er auf einen Liste will, kann er ja seine eigene machen!
05.02.2026 um 13:11 Uhr
Der Möchtegernkandidat kann seine Kandidatur für Liste XYZ per Brief erklären und diesen Brief an den Listenführer senden. Damit ist die Schriftform erfüllt und keiner muss unnötige Klimmzüge machen.
06.02.2026 um 08:32 Uhr
Wenn dem Kandidaten die Mühe zu groß ist einmal zu erscheinen um die nötige Unterschrift zu leisten, dann weiß ich nicht ob ich den auf meiner liste haben möchte.
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