Arbeitskreis des BR
Guten Abend an Alle. Wir möchten einen "Arbeitskreis" für im Arbeitszeiten(Dienstpläne,Überstunden,Bereitschaften...), Eingruppierungen usw. ;also Personalangelegenheiten; gründen, der dem BR zuarbeiten bzw. sich schulen soll. 2 Teilnehmer wären BR-Mitglieder und 2 Nachrücker. Also kein BR-Ausschuß aber auch keine Arbeitsgruppe i.S. des Gesetzes. Wie kriegen wir es hin, das auch die mitarbeitenden Nachrücker diese Arbeit als Arbeitszeit angerechnet bekommen und auch Anspruch auf entsprechende Schulungen haben ??
Vielen Dank schonmal und Allen schöne Feiertage Gruß Axel
Community-Antworten (2)
23.12.2008 um 21:09 Uhr
lolus, nur mit Zustimmung des AG oder aber, bei permanenter Vertretung, z.B. Elternzeit. Da sieht der Däubler es in seiner neuen Kommentierung so, dass diese EBRM in Ausschüsse wählbar sind. Sehe aber bei normalen EBRM, selbst mit Genehmigung des AG, die Schwierigkeit, dass Personalangelegenheiten dem Datenschutz unterliegen.
24.12.2008 um 09:08 Uhr
@lolus2, wenn du nicht mehr weiter weisst bilde halt den Arbeitskreis. Im Ernst, was soll der Kreis wirklich ? Der muss ja vom AG Bewilligt werden und ist dann ja nicht wirklich so "Frei und neutral" wie ein Ausschuss ( in der regel..)
Das mit dem zuarbeiten verstehe ich überhaupt nicht ? kann der Ausschuss das nicht ? Ich muss das auch immer machen :-(
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