Erstellt am 06.08.2015 um 12:24 Uhr von rolfo
Vorsicht, Gewerkschaftstätigkeit gehört nicht zu deinen betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben, auch ein Arbeitskreis der GEW nicht.
Anders sieht es aus als Mitglied der Tarifkommission, das ist dann aber sicherlich im Manteltarifvertrag geregelt.
Erstellt am 06.08.2015 um 12:39 Uhr von Pjöööng
Falls es einen Freistellungsanspruch gibt, weisen die Gewerkschaften in aller Regel in der Einladung darauf hin.
Erstellt am 06.08.2015 um 12:40 Uhr von gironimo
Frage doch mal die Gewerkschaft selbst, wie sie diesen Arbeitskreis und dessen Themen sieht. Es wird ja möglicher Weise nicht nur über gewerkschaftliche Ziele und Aktivitäten gesprochen.
Es kann ja durchaus sein, dass dort Informationen, die für die BR-Arbeit wichtig sind, vermittelt werden. Es muss ja nicht immer ein "Seminar" sein. Für den BR wichtige und "erforderliche" Informationen im Sinne des § 80 Abs. 2 BetrVG kann eine Teilnahme an dem Treffen erforderlich machen - dazu bedarf es eines Beschlusses (über die Erforderlichkeit und wer entsendet wird).
Aber wie gesagt - stimmt Euch mit der Gewerkschaft ab.
Erstellt am 06.08.2015 um 14:00 Uhr von brverdi
Hallo spiri, des es auch einen AK innerhalb der Arbeitszeit gibt ist mir tatsächlich nicht bekannt ,aber dazu müßte man eventuell die Gewerkschaft fragen die kennen sich ja damit aus. Wir in der Bewachung Sachsen haben auch einen AK mit BR um uns auszutauschen und das neueste zu erfahren ,allerdings außerhalb der AZ. Für uns wichtige Sachen um sie auch abzuhaken haben wir beschlossen einen Beschluß zufassen.Aber das muss jeder AK für sich entscheiden.
Erstellt am 06.08.2015 um 20:43 Uhr von spiri
der AK für alle Betriebsräte ist 4 wöchig 8.30-12 Uhr - das wundert mich eben
Erstellt am 06.08.2015 um 21:19 Uhr von DummerHund
Wann Deiner Meinung naach sollten die Termine denn angeboten werden....Nachts?
Sorry, aber es ist nun mal so das ein Anbieter Termine setzt und derjenige der Teilnehmen will guggt ob es passt.Urlaub nehmen oder guggen ob es beim nächsten angebotenem Termin passt.
Erstellt am 07.08.2015 um 11:06 Uhr von Pjöööng
Ich nehme an, dass der AK 4-wöchentlich ist und nicht 4-wöchig?
Die Antwort von DummerHund entspricht mal wieder seinem Adjektiv...
Gewerkschaften wissen in der Regel dass ihre Mitglieder tagsüber arbeiten. Einen Workshop am Vormittag anzusetzen bedeutet damit also, dass er in der regel schlecht besucht sein wir, falls kein Freistellungsanspruch oder Lohnersatzanspruch gegen die Gewerkschaft besteht.
Aber wie gesagt: Mal die Einladung genau angucken.