Erstellt am 03.07.2015 um 10:36 Uhr von Pjöööng
Ausschuss? Du meinst Ausschüsse im gesetzlichen Sinne? Dann ist in der Regel (z.B. Betriebsausschuss, Arbeitssicherheitsausschuss) auch im Gesetz geregelt, wie diese zusammengesetzt sind und welche Befugnisse diese haben.
Arbeitskreise kennt das Gesetz nicht. Deshalb kannst Du alles, wo mindestens drei Personen zusammenkommen um über irgendwelche Aufgaben zu sprechen als Arbeitskreis bezeichnen.
Erstellt am 06.07.2015 um 15:19 Uhr von pillepalleTR
Vermutlich sind hier ArbeitsGRUPPEN iSd. §28a BetrVG gemeint (http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__28a.html)
falls ja: Arbeitsgruppen können im Gegensatz zu Ausschüssen des BR (Ausnahme: Wirtschaftsausschuss) auch aus Nicht-BR-Mitgliedern bestehen und sind vorher mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Ausschüsse dagegen können (oder müssen sogar z.B. BA ab 9er-Gremium) vom BR ohne "Beteiligung" des AG gebildet werden.