Mitbestimmungsrecht bei Dienstplänen
Hallo, zusammen,
muss die Ablehnung eines Dienstplanes per Beschluss im ganzen Gremium entschieden werden, oder reicht es, wenn die dafür vom BR benannten BR-Mitglieder dies entscheiden und dem AG unter Nennung der Gründe mitteilen ? Vielen Dank für Antworten.
Community-Antworten (4)
31.01.2020 um 01:08 Uhr
Kommt mMn darauf an, was Du unter "dafür benannt" verstehst. Wenn es einen Dienstplanausschuss gibt und ihm rechtlich korrekt die Aufgabe der Prüfung und ggf. der Ablehnung übertragen wurde, würde es denke ich reichen. Wenn etwas anderes gemeint ist, eher nicht ....
31.01.2020 um 08:58 Uhr
Leider fehlt ja oft die korrekte Übertragung von Zuständigkeiten, wenn Ausschüsse gebildet werden (absolute Mehrheit und schriftliche Übertragung). Ausserdem kommt es ja auch noch auf die Größe des BR an.
31.01.2020 um 09:10 Uhr
Möglich wäre auch, dass der Betriebsausschuß (BA) dafür zuständig wäre. Auch hier ist wieder dir Frage der Übertragenenen Aufgaben. Hat er diese Aufgabe übertragen bekommen, dann könnte auch der BA dies entscheiden.
31.01.2020 um 10:20 Uhr
Da wir ein kleiner BR sind (7 Mitglieder) und unter 200 Mitarbeiter können wir keinen Ausschuss bilden ( zumindest habe ich das so verstanden) Das bedeutet dann wohl, dass jede Ablehnung eines Dienstplanes vorher in einer Sitzung beschlossen werden sollte. Um - im Falle einer Einigungsstelle- auch Bestand zu haben.
Verwandte Themen
Mitbestimmung bei Dienstplänen, wenn es keine BV zu Dienstplänen gibt
ÄlterHi, wir haben Betriebsrat aber keinen Tarifvertrag und ich habe eine Frage zur Mitbestimmung bei Dienstplänen. Ich lese da so Sachen wie: Wenn der AG einen Dienstplan aufgestellt hat, dann hat er se
Haben wir ein Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeiten / Dienstplänen?
ÄlterHallo, wir haben zur Zeit bei uns Probleme mit den Dienstplänen. Es sind ohne Absprache mit dem BR für unsere Kassierer 3 neue Dienste von 7,5, 6,75 und 6,5 Std. geschaffen worden, obwohl schon 18 (!)
Darf ein Betriebsratsmitglied persönliche Vorteile aus einem Mitbestimmungsrecht beziehen?
ÄlterDarf ein Betriebsratsmitglied seine persönlichen Vorteile aus dem Mitbestimmungsrecht beziehen? Als Betriebsrat hat man ein Mitbestimmungsrecht bei den Arbeitszeiten, somit auch bei den Dienstplänen.
Verbindlichkeit von Dienstplänen
ÄlterHallo zusammen, ich hab mal eine Frage zu Verbindlichkeit von Dienstplänen: Bei uns gibt es mehrere Abteilungen mit unterschiedlichen Schichtmustern in einer 6- bzw. 7.-Tagewoche. Die Dienstplän
Feiertagsfrei - Wie bei Überprüfungen von Dienstplänen erkennbar?
ÄlterHallo, bin seit 2006 freigestellte Betriebsrätin. Meine Frage Wie kann ich bei Überprüfungen von Dienstplänen erkennen, ob Mitarbeiter wegen eines Feiertags frei haben oder aus anderen Gründen frei h