Erstellt am 31.01.2020 um 00:08 Uhr von celestro
Kommt mMn darauf an, was Du unter "dafür benannt" verstehst. Wenn es einen Dienstplanausschuss gibt und ihm rechtlich korrekt die Aufgabe der Prüfung und ggf. der Ablehnung übertragen wurde, würde es denke ich reichen. Wenn etwas anderes gemeint ist, eher nicht ....
Erstellt am 31.01.2020 um 07:58 Uhr von Kratzbürste
Leider fehlt ja oft die korrekte Übertragung von Zuständigkeiten, wenn Ausschüsse gebildet werden (absolute Mehrheit und schriftliche Übertragung). Ausserdem kommt es ja auch noch auf die Größe des BR an.
Erstellt am 31.01.2020 um 08:10 Uhr von UdoWoe
Möglich wäre auch, dass der Betriebsausschuß (BA) dafür zuständig wäre. Auch hier ist wieder dir Frage der Übertragenenen Aufgaben. Hat er diese Aufgabe übertragen bekommen, dann könnte auch der BA dies entscheiden.
Erstellt am 31.01.2020 um 09:20 Uhr von Die Neue im BR
Da wir ein kleiner BR sind (7 Mitglieder) und unter 200 Mitarbeiter können wir keinen Ausschuss bilden ( zumindest habe ich das so verstanden)
Das bedeutet dann wohl, dass jede Ablehnung eines Dienstplanes vorher in einer Sitzung beschlossen werden sollte. Um - im Falle einer Einigungsstelle- auch Bestand zu haben.