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Mitbestimmungsrecht bei Dienstplänen

DNIB
Die Neue im BR
Jan 2020 bearbeitet

Hallo, zusammen,

muss die Ablehnung eines Dienstplanes per Beschluss im ganzen Gremium entschieden werden, oder reicht es, wenn die dafür vom BR benannten BR-Mitglieder dies entscheiden und dem AG unter Nennung der Gründe mitteilen ? Vielen Dank für Antworten.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

31.01.2020 um 01:08 Uhr

Kommt mMn darauf an, was Du unter "dafür benannt" verstehst. Wenn es einen Dienstplanausschuss gibt und ihm rechtlich korrekt die Aufgabe der Prüfung und ggf. der Ablehnung übertragen wurde, würde es denke ich reichen. Wenn etwas anderes gemeint ist, eher nicht ....

K
kratzbürste

31.01.2020 um 08:58 Uhr

Leider fehlt ja oft die korrekte Übertragung von Zuständigkeiten, wenn Ausschüsse gebildet werden (absolute Mehrheit und schriftliche Übertragung). Ausserdem kommt es ja auch noch auf die Größe des BR an.

U
UdoWoe

31.01.2020 um 09:10 Uhr

Möglich wäre auch, dass der Betriebsausschuß (BA) dafür zuständig wäre. Auch hier ist wieder dir Frage der Übertragenenen Aufgaben. Hat er diese Aufgabe übertragen bekommen, dann könnte auch der BA dies entscheiden.

DNIB
Die Neue im BR

31.01.2020 um 10:20 Uhr

Da wir ein kleiner BR sind (7 Mitglieder) und unter 200 Mitarbeiter können wir keinen Ausschuss bilden ( zumindest habe ich das so verstanden) Das bedeutet dann wohl, dass jede Ablehnung eines Dienstplanes vorher in einer Sitzung beschlossen werden sollte. Um - im Falle einer Einigungsstelle- auch Bestand zu haben.

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