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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf ein Betriebsratsmitglied persönliche Vorteile aus einem Mitbestimmungsrecht beziehen?

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TigerKarat
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Betriebsratsmitglied seine persönlichen Vorteile aus dem Mitbestimmungsrecht beziehen? Als Betriebsrat hat man ein Mitbestimmungsrecht bei den Arbeitszeiten, somit auch bei den Dienstplänen. Ein Betriebsratsmitglied behält den Dienstplan solange zurück bis seine Persönlichen Dienstwünsche berücksichtigt werden. Was kann ich als 2. Betriebsratsmitglied tun? Unser Betriebsrat besteht aus 3 Personen.

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Community-Antworten (4)

P
ProfNase

20.11.2005 um 01:54 Uhr

Hallo,

BetrVG § 78 heißt es:"Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden"

Berichtigt mich, wenn ich mit diesem Paragraphen falsch liege...

Wenn euer BR aus drei Personen besteht, wie kann dann einer allein handeln....?

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TigerKarat

20.11.2005 um 01:58 Uhr

Nun, ein Betriebsratsmitglied, (1. Vorsitzende) ist im Urlaub und er ist der Stellvertreter. Somit sind nur noch 2 da und er macht es im alleingang. Aber was kann ich machen??? Ich hab ihn schon darauf aufmerksam gemacht, und trotzdem ....

FB
Frank B.

21.11.2005 um 08:55 Uhr

Dann seit ihr nicht beschlussfähig! Es ist das entsprechende Ersatzmitglied zu laden und nicht einfach eins gegen eins. Hier scheint sich ja der Stellvertreter doch einiges rauszunehmen. Ich würde sogar soweit gehen, das du ihm mal den §23 Abs.3 BetrVG unter die Nase hälst.

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TigerKarat

21.11.2005 um 17:00 Uhr

Das habe ich schon und eine Nachricht ist auch schon an die 1. raus. Nein Beschlussfähig sind wir nicht, das weiß ich . :) Aber Danke für 78:)

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