Krankheit während Kurzarbeit - wieviel Gehalt bekommt man?
Hallo,
wir ein Unternehmen der Autozulieferer werden im Dezember und Januar (evtl. auch länger) in Kurzarbeit arbeiten, aber nicht komplett die ganze Zeit sondern immer nur Tage - oder auch Wochenweise.
Unsere Frage ist: Darf ein Unternehmen während der Kurzarbeit-Zeit den zu diesem Zeitpunkt der Kurzarbeit krank geschriebnen Mitarbeitern Krankengeld in gekürzter Form zahlen analog dem Kurzarbeiter-Geld.
Diese Frage stelt sich zur Zeit bei uns da, wir die Info vom Lohnbüro haben dies wäre gestzlich so geregelt.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Mdorf
Community-Antworten (1)
22.12.2008 um 11:24 Uhr
Hallo Mdorf, hier der entsprechende § des Entgeltfortzahlungsgesetzes: § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts ........ (3) Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Falle seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre Dauer als die für den Arbeitnehmer maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des Absatzes 1 anzusehen. Dies gilt nicht im Falle des § 2 Abs. 2. (4) Durch Tarifvertrag kann eine von den Absätzen 1, 1a und 3 abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages kann zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle vereinbart werden.
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