Hallo,

wir ein Unternehmen der Autozulieferer werden im Dezember und Januar (evtl. auch länger) in Kurzarbeit arbeiten, aber nicht komplett die ganze Zeit sondern immer nur Tage - oder auch Wochenweise.

Unsere Frage ist: Darf ein Unternehmen während der Kurzarbeit-Zeit den zu diesem Zeitpunkt der Kurzarbeit krank geschriebnen Mitarbeitern Krankengeld in gekürzter Form zahlen analog dem Kurzarbeiter-Geld.

Diese Frage stelt sich zur Zeit bei uns da, wir die Info vom Lohnbüro haben dies wäre gestzlich so geregelt.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Mdorf