Erstellt am 30.01.2020 um 08:15 Uhr von Kratzbürste
Ich würde hier mal sagen, dass es sich um eine Frage der Ordnung im Betrieb handelt. Also § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Bei der Gelegenheit diskutiert ihr mit dem AG über die Sinnhaftigkeit seiner Überlegungen.
Erstellt am 30.01.2020 um 08:20 Uhr von Michele
Nein wir vermuten es ist eine Vorbereitung auf Desksharing. Auf unseren Schreibtischen und auch in den Rollcontainern haben wir z.B. unsere Arbeitsunterlagen die uns den Arbeitsalltag erleichtern oder auch unsere Habdtaschen usw.
Die klare Begründung für diese Aktion ist, sie wollen so unsere Arbeitsleistung steigern.
Meine Frage, darf er das so fordern und kontrollieren.
Erstellt am 30.01.2020 um 08:35 Uhr von UdoWoe
Wie Kratzbürste schon sagte, hier handelt es sich meiner Meinung nach um Ordnung im Betrieb.
Sollte es zu einer Vorbereitung auf "Desksharing" hinauslaufen, dann wäre die Frage ob es grundsätzlich eine Arbeitsveränderung gibt. Da ist der BR auch zu informieren und einzubinden.
Sind die Rollcontainer abschließbar und ihr verwahrt dort auch private Dinge z.b. Handtasche, Essen, Handy ect...?
Dann hat der AG dort ersteinmal nichts zu suchen. Bei Kontrollen ist der BR mit einzubinden. Fragt doch mal euren BR ob er informiert ist.....
Erstellt am 30.01.2020 um 08:47 Uhr von Michele
Im ersten Step wurden jetzt laptops eingeführt und jetzt eben die Anweisung vom TL die Rollcontainer leer zu räumen und tische frei räumen.
In den Rollcontainer hsben wir auch unsere taschen, handy usw.
Vom BR kam bisher nichts bei uns.
Am tag der Kontrolle ist der TL und 2 gesonderte Kollegen (aus der Zentrale). Wenn wir nicht aufräumen, wird das dann wohl mit den Kollegen gemacht. Unser TL soll auch ein vorher/nachher bild machen
Erstellt am 30.01.2020 um 09:23 Uhr von Kratzbürste
In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten kann der AG niemals einfach so. Macht eure Mitbestimmung geltend. Lasst euch nicht blenden, der natürlich gar keine Mitbestimmung. Und wahrscheinlich ist der AG auch nicht seinen Informationspflichten nach § 90 BetrVG nachgekommen. Also fordert ihn erst einmal auf, sein Vorhaben zu stoppen.
Erstellt am 30.01.2020 um 09:33 Uhr von stehipp
Der BR kann schon was tun, nur scheinbar tut er es nicht.
Ich würde mir zumindest als BR mal erlauben nachzufragen, was das ganze soll, welchen Zweck das ganze hat und wie die MA dann zukünftig ihre privaten Habseeligkeiten verwahren sollen.
Desksharing ist grundsätzlich ja heutzutage nicht mehr so ungewöhnlich, dann braucht der AN aber einen einen Rollcontainer um sein Zeug zu verstauen und an den freien Desk zu transportieren.
Jenachdem in welcher Branche du arbeitest kann diese Ordnung z.B. auch etwas mit Datenschutzbestimmungen zu tun haben. So ist es in Teilen bei uns.
Erstellt am 30.01.2020 um 09:47 Uhr von Krambambuli
Gibt es denn eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Neuordnung der Organisation und der Stressfaktoren? Vorher würde ich drn AG ohnehin nicht tätig werden lassen.
Der schwarze Peter liegt jetzt beim BR.
Erstellt am 30.01.2020 um 09:53 Uhr von Kratzbürste
Vielleicht findest du hier etwas.
Www.ergo-online.de
Erstellt am 30.01.2020 um 10:04 Uhr von nicoline
*Vom BR kam bisher nichts bei uns.*
Ordnung im Betrieb
Informationspflicht
Gefährdungsbeurteilung
Mitbestimmung
scheinen in diesem Fall Fremdworte für den BR zu sein. Wer so einen BR hat, braucht keine anderen Feinde.
Michele
Es sollten sich betroffene MA mal auf den Weg zum BR machen und ihn mit deutlichen Worten zur Handlung auffordern.
Erstellt am 30.01.2020 um 10:27 Uhr von Pickel
Das Thema Mitbestimmung ist das eine. Hier kann der BR seine Rechte einfordern. Wobei die Mitbestimmungsrechte hier nicht als Verweigerungsrechte ausgelegt werden sollten.
Die andere und augenscheinlich wichtigere Frage ist aber ja, ob der AG die Container kontrollieren darf.
Halten wir fest: es gibt die klare Anweisung, dass die Container frei von privaten Dingen zu sein haben. Die Rollcontainer sind damit gleichrangig wie sonstige Ablageorte (Regale, Archiv etc.) anzusehen. Ein besonderer Schutz besteht hier nicht. Selbstverständlich kann der AG und seine Beauftragten sich einen Überblick über den Zustand dieser Bereiche machen.
Erstellt am 30.01.2020 um 14:52 Uhr von moreno