Moin Kollegen

Wir arbeiten hier in der Zeitschriftenbranche. Die Setzerei hat 8 Bildschirmarbeitsplätze. Mit Azubi und Jahrespraktikant sind wir 9 Mitarbeiter. Durch Urlaub, Krankheit und Berufsschule sind natürlich nicht alle Rechner ununterbrochen besetzt. Der Praktikant nutzt dann den jeweils freien Platz.
Einzelne Großaufträge (Magazine) werden von einer externen Kraft (selbstständiger Mediengestalter) bearbeitet - wegen der Vernetzung und ständigen Rücksprachen hier im Hause.

Die einzelnen Arbeitsplätze hat sich jeder Kollege für sich eingerichtet. Mit E-Mail-Account, Dateien auf der Festplatte, Arbeitsumgebung der einzelnen Programme bis hin zur Klickgeschwindigkeit der Maus. Der Schreibtisch mit Rollcontainer und Telefon sowieso.

Unser GF hat jetzt beschlossen, dass die externe Kraft an einem festen Platz arbeiten soll, um sein Produkt fertigzustellen. Der Kollege, dessen Platz das eigentlich ist, soll wandern und sich einen anderen freien Platz suchen oder sich sogar an einen "Katzentisch" setzen, wo noch ein veraltetes Gerät steht.

Dieser Kollege hat sich an den BR gewandt und fragt, ob das überhaupt rechtens ist, dass man seinen Platz für eine externe Kraft räumen muss. Ich bin hier überfragt. Greift BetrVG §90,4? Was können wir tun, um der betroffenen Kollegin zu helfen?
Abgesehen ist sie 70% schwerbehindert und zzt. häufig krank, kommt - wenn es geht - aber zur Arbeit. Das hilft ihrer Heilung ja nicht, wenn sie dann herumgeschubst wird.
Was ist eigentlich mit Datenschutz? Darf sich ein Freelancer in einer Firma einfach an einen Rechner mit Zugang zum Server setzen?

Danke schonmal für Eure Hilfe.