abgeschlossenen Rollcontainer eines Langzeitkranken geöffnet
Darf der AG den abgeschlossenen Rollcontainer eines Langzeitkranken öffnen und ausräumen, ohne vorher den AN kontaktiert zu haben? Der Rollcontainer war sowohl für persönliche Sachen (einzige Möglichkeit, private Dinge einzuschließen) als auch für Stifte etc. Die persönlichen Sachen wurden im vorliegenden Fall in einen Karton gepackt und jahrelang eingelagert.
Community-Antworten (2)
15.05.2023 um 13:19 Uhr
Ist es ein Schrank, welcher für dienstliches Material vorgesehen ist, so darf der AG den Schrank öffnen. Wenn der Schrank jedoch ausdrücklich dafür da ist, private Dinge wegschließen zu können, dann darf der Schrank im Zweifel nur durch den MA, eine von ihm bevollmächtigte Person oder Polizeibeamte geöffnet werden
15.05.2023 um 14:02 Uhr
Der Rollcontainer ist sowohl für dienstliches Material (Stifte etc.) als auch für die privaten Habseligkeiten (es gibt sonst keine Möglichkeit, eigene Sachen einzuschließen). Gibt es einen §, wo steht, dass der AG das nicht darf? Wie sollte sich ein Betroffener verhalten in diesem Fall?
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