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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Büro für 3-köpfigen BR

M
Monni
Dez 2021 bearbeitet

Wir sind ein Gremium von 3 Leuten, in einem Betrieb im sozialen Bereich mit 24 MA. Unser Betrieb hat eine Geschäftsstelle, eine feste Betreuungseinrichtung und mehrere ambulante MA, die die Gemeinschaftsbüroräume in der GS nutzen können. Der AG meint, er müsse uns kein Büro zur dauerhaften Nutzung überlassen. Der BR hält ein eigenes Büro für erforderlich, da er sonst Gemeinschaftsräume in der GS oder von verschiedenen ambulanten MA gemeinsam genutzte Büros nutzen muss. Diese müssen jeweils im Vorfeld reserviert werden. Ein ungehindertes Zusammenkommen zu jeder Zeit mit Zugang zu den BR-Unterlagen (bis jetzt haben wir auch nur einen abschließbaren Rollcontainer in einem Gemeinschaftsbüro) kann so in unseren Augen nicht gewährleistet werden. Muss der AG einen Büroraum zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung stellen, oder ist dem BR das beschriebene Szenario zuzumuten und unsere Argumentation nicht richtig?

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Community-Antworten (2)

D
DummerHund

13.12.2021 um 16:48 Uhr

https://www.hensche.de/Betriebsrat_Raum_Anspruch_des_Betriebsrat_auf_eigenen_Raum_LAG_Koeln_5TaBV7-12.html

Räume müssen jedoch so gestaltet sein das man während der BR Arbeit nicht einsehbar sind. Und Gespräche von Außen nicht hörbar sind. Einen abschließbaren Schrank habt ihr ja schon.

E
EDDFBR

13.12.2021 um 20:00 Uhr

Ich würde die Sache so aufziehen:

Erstmal auf den Vorschlag des Arbeitgebers eingehen, vorhandene Räume zu nutzen. Dem Arbeitgeber allerdings schriftlich vorgeben, welche Eigenschaften die Räume haben müssen:

  • Notwendige Kommunikations- und IT-Technik (BR-eigener PC mit Internet-Zugang oder geeignete Anschlussmöglichkeiten für BR Laptops (so vorhanden)), Telefon, Drucker.
  • Nicht von außen einsehbar
  • Schalldicht (Gespräche nicht von außen zu hören)
  • Mit kurzem Vorlauf (15 Minuten) nutzbar
  • Rollcontainer mit BR-Unterlagen muss ohne Aufwand dorthin verbracht werden können

Dann würde ich mal 4 Wochen erproben, ob der Arbeitgeber den Anforderungen gerecht werden kann. Mitprotokollieren, falls es mit den Räumen jeweils nicht klappt. Und sollte es deutlich werden, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden können, dann wieder auf den AG zugehen und das eigene Büro fordern (und jetzt mit Beleg, dass der vom AG vorgeschlagene Weg nicht funktioniert). Weigert sich der AG dann immer noch, würde ich als nächstes mal mit anwaltlich beraten lassen wie man die Forderung nach einem Büro (ggf. auf dem Klageweg) umsetzen kann.

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