Unbezalter Urlaub bei Feierlichkeiten der Feuerwehr?
Hallo an ALLE BR, ein Kollege hat mich angesprochen, dass er gerne 2 Wochen unbezalten Urlaub hätte, da die Feuerwehr 125jähriges Jubiläum hat und jede Hand gebraucht wird. Er meint, für gemeinnützige Tätigkeiten pro Jahr bis zu 2 Wochen unbezahlten Unrlaub bekommen zu können. Dies hätte er "irgendwo" gelesen. Bevor er nun offiziel anfragt, will er sich sicher sein. Ich kenne nur z. B. bei einem Feuerwehreinsatz, dass die Firma freistellen muss. Ist jemand von Euch bekannt, dass es eine unbezahlte Freistellung auch für Feierlichkeiten gibt. Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Gruß Nele
Community-Antworten (2)
18.12.2008 um 11:05 Uhr
Wenn die Firma z.Zt. nicht wegen der Auftragslage wirklich jeden Mann/Frau benötigt, könnte ich mir nicht vorstellen, dass sich ein AG gegen eine unbezahlte Freistellung wehrt.
Im Gegenteil, bei der aktuelle Lage am Arbeitsmarkt wünschen sich wohl viele Firmen ihre Beschäftigten würden um unbezahlte Freistellung bitten.
Bitte aber bei unbezahlter Freistellung die Versicherungsthemen (Sozial- und Krankenversicherung) vorher abklären.
18.12.2008 um 11:21 Uhr
@Nele, hier ist zwar auch von "sonstigen Veranstaltungen" die Rede, aber der Kollege wird - wenn der AG ihn freistellt - dies finanziell auf seine eigene Kappe nehmen müssen, vor allem wenn die 2 Wochen "sein" Wunsch sind!
http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferate/soziales/feuerwehr-oeffentlicher-dienst.pdf
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