Koppelung eines Arbeitsverhältnisses mit der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
Hallo, kann mir jemand weiter helfen? Ein Mitarbeiter soll einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen mit der Klausel das Er in der Freiwilligen Feuerwehr sein muß so lange sein Arbeitverhältnis bei der Firma besteht. Gibt es hierzu eine Rechtsprechung oder hat jemand so ein Problem schon mal gehabt. Danke für eure Hilfe Peter Richter
Was für Info´s würden noch gerbraucht
Weitere Infos
Wir sind ein Flughafen mit Betriebsfeuerwehr. Die Ausbildung läuft nach ICAO und NFL Richtlinien ab. Das seltsame ist, dass der Arbeitgeber meint in der Freiwilligen Feuerwehr bekommt er die Einsatzerfahrung und wird fit für die Flugzeugbrandbekämpfung. Wir sind keine Werkfeuerwehr nach BayFwG. Aber eine anteilmäsige Zeitgutschrift für die zu besuchenden Übungen gibt es nicht. Er darf ja hier arbeiten. Wenn noch weitere Infos bitte melden.
Community-Antworten (8)
23.03.2010 um 21:35 Uhr
Arbeitsvertrag unterschreiben und nach der Probezeit wieder aus der Freiwilligen Feuerwehr austreten, fertig.
23.03.2010 um 21:40 Uhr
Da wäre ich vorsichtiger. Ich kenne die Firma nicht, aber wenn die Bedingung Vertragsbestandteil wäre, dann würde der MA den Vertrag als erster brechen. Man müsste da mehr Informationen haben.
23.03.2010 um 22:41 Uhr
Tanzbär
Eine solche zwingende Koppelung ist rechtlich nicht gültig, Sittenwidrig.
Wäre vergleichbar mit einer Forderung nur Produkte einer (der Firma) zu kaufen.
23.03.2010 um 23:48 Uhr
peterrichter, soll der Kollege eventuell zusätzlich die Funktion eines Brandschutzbeauftragten erfüllen?
24.03.2010 um 00:29 Uhr
Ist denn der Mitarbeiter mit dieser Klausel einverstanden? Ist die Tätigkeit oder Ausbildung in der Feuerwehr eventuell für seinen Job nützlich? Was ist, wenn der Mitarbeiter irgendwann mal aus Altersgründen keinen aktiven Feuerwehrdienst mehr machen kann, für seinen beruflichen Job aber sehr wohl noch geeignet ist? Ist es nach dieser Klausel aureichend, wenn der MA nur passives Mitglied der Feuerwehr ist ? ;-)
Irgendwie find ich es faszinierend, dass ein Arbeitgeber besonderen Wert darauf legt, dass ein Mitarbeiter unregelmäßig öfter mal seinen Arbeitsplatz fluchtartig wegen eines Einsatzes verlässt, um seine Aufgabe für das Gemeinwohl wahrzunehmen. Absolut vorbildlich. ;-)
Das gilt natürlich nicht, wenn der MA gegen seinen Willen dazu gezwungen werden sollte.
24.03.2010 um 09:21 Uhr
Könnte es sein dass der AG die Werksfeuerwehr meint, peterrichter, kläre uns mal auf was du da genau meinst.
24.03.2010 um 18:30 Uhr
Das meinte ich, dass da zu wenig Informationen vorliegen, deshalb kann man das nicht so pauschal sagen, unterschreiben und austreten. Und wenn der Fragesteller das Thema ausdiskutiert haben will, dann muss er den Haken aus der 7 nehmen!
25.03.2010 um 20:37 Uhr
" in der Freiwilligen Feuerwehr bekommt er die Einsatzerfahrung und wird fit für die Flugzeugbrandbekämpfung."
Boah, ein tolles Argument. Ich schätze mal, man muss rund 30 Jahre warten, bis eine Freiwillige Feuerwehr mal einen Flugzeugbrand löschen darf. Wo soll man da die Erfahrung bekommen?
Einsatzerfahrung allgemein - das schon, aber das hat ja auch den Nachteil, dass er bei jedem Einsatz der FFW aus dem Dienst weg muss. Und wenn ein Großteil der anderen Kollegen der Flughafenfeuerwehr in der gleichen FFW sind, sind sie dann gleich alle weg und die Flughafenfeuerwehr ist dezimiert.
Wenn eine Flughafenfeuerwehr nicht in der Lage ist, ihre Leute ordentlich auszubilden und auf Einsätze vorzubereiten, würde ich mir mal Gedanken machen. Nichts gegen Freiwilige FW, aber in kleineren Orten dürfen die vielleicht zweimal im Jahr eine Mülltonne löschen. Das kann kein adäquater Teil der Berufsvorbereitung sein.
Ich schätze mal, die Frage geht neben der arbeitsrechtlichen Seite auch ziemlich stark in fachliche Fragen. Habt Ihr keine Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Flughäfen, wie dort damit umgegangen wird.
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