Erstellt am 22.02.2007 um 03:43 Uhr von alle neune
Hi Men was geht,
hilft dir das .
Art: Auto Dachbox
Objekt: Surf Line Box
Alter: 2 Jahre
Zustand: neuwertig
Preis: 202,00 Euro
Zusatzinformationen:
Dachbox nur 2-mal im Urlaub benutzt, Neupreis beträgt 590 Euro. Preisvorstellung 380 Euro VB.
Großer Stauraum geeignet für größere Urlaube, z.B. Ski fahren, surfen, oder als Zusatzbox für ein Wohnmobil.
Box hat 2 Surfträger (abmontierbar), an denen zusätzlich Surfbretter befestigt werden können
Maße:
Farbe: Weiß
Länge ca. 2,80 m
Breite ca. 0,75 m
Höhe ca. 0,30 m (vorne 13 cm hinten 35 cm)
Gewicht: ca. 25 Kilo
Staugewicht: 95 Kilo
Einfacher Aufbau, auch für kleinere Autos geeignet
Erstellt am 22.02.2007 um 03:53 Uhr von waschbär
alle neune,
du knall frosch, du hast es ja grade nötig hier den lustigen zu machen.
Lösch den SchXXX, oder ich werde denen hier sagen wo du deine Kegelbahn hast, und dan bin ich mal gespannt ob du immer noch , platz für Gepäck auf dem Dach hast .
Erstellt am 22.02.2007 um 05:55 Uhr von MiPa
§ 11 NBrandSchG - Landesrecht Niedersachsen
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Nehmen sie während der Arbeitszeit an Einsätzen oder an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehr teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit besteht der Freistellungsanspruch nur, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen; Mitglieder der Feuerwehren, die zugleich einer Werkfeuerwehr angehören, sind nur freizustellen, wenn dadurch die Sicherheit des Betriebes nicht gefährdet wird.
Schau mal im feuerwehrgesetz deines bundeslandes nach. Dort wird sicherlich eine Regelung stehen die die Freistellung betrifft. Es betrifft ja hier das Öffentliche Recht.
Erstellt am 22.02.2007 um 06:03 Uhr von MiPa
Hier noch eine Seite zum Thema:
http://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/sa/brkg_sa3.htm