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Ärger wegen Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr - für BR-Mitglied

E
Ernesto
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr alt Räte. Ich bin erst seit 10 Monaten im BR(und wohl etwas naiv), und habe da mal eine Frage, ich bin bei der Freiwilligen Feuerwehr . Mein AG sagt aber das er es sich nicht mehr Leisten kann das ich immer wen Arlam ist , von der Arbeit weg muss. Er sagte das das nicht so weiter gehen kann und ich mich Entscheiden müsste .Ob Arbeit oder FW ! Darf er das überhaupt ? Ich mache das ja nicht weil ich es so Toll finde mir die Finger im Feuer zu Verbrennen,sonder weil ich Helfen möchte. Ich bitte das man mir meine Rechtschreibprobleme nach sehen möchte,da ich zur Zeit sehr aufgeregt bin. Danke euer Ernesto. Meine Ratskollegen können oder wollen mir nicht Helfen,da kommen nur dumme Sprüche und andere Verarschungen , wie z.B melde dich dorch als Br ab dann kannst du machen was du willst oider melde dich AU ?

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Community-Antworten (4)

AN
alle neune

22.02.2007 um 04:43 Uhr

Hi Men was geht,

hilft dir das .

Art: Auto Dachbox

Objekt: Surf Line Box Alter: 2 Jahre Zustand: neuwertig Preis: 202,00 Euro

Zusatzinformationen:

Dachbox nur 2-mal im Urlaub benutzt, Neupreis beträgt 590 Euro. Preisvorstellung 380 Euro VB. Großer Stauraum geeignet für größere Urlaube, z.B. Ski fahren, surfen, oder als Zusatzbox für ein Wohnmobil. Box hat 2 Surfträger (abmontierbar), an denen zusätzlich Surfbretter befestigt werden können Maße: Farbe: Weiß Länge ca. 2,80 m Breite ca. 0,75 m Höhe ca. 0,30 m (vorne 13 cm hinten 35 cm) Gewicht: ca. 25 Kilo Staugewicht: 95 Kilo Einfacher Aufbau, auch für kleinere Autos geeignet

W
Waschbär

22.02.2007 um 04:53 Uhr

alle neune,

du knall frosch, du hast es ja grade nötig hier den lustigen zu machen.

Lösch den SchXXX, oder ich werde denen hier sagen wo du deine Kegelbahn hast, und dan bin ich mal gespannt ob du immer noch , platz für Gepäck auf dem Dach hast .

M
MiPa

22.02.2007 um 06:55 Uhr

§ 11 NBrandSchG - Landesrecht Niedersachsen

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren

(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Nehmen sie während der Arbeitszeit an Einsätzen oder an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehr teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit besteht der Freistellungsanspruch nur, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen; Mitglieder der Feuerwehren, die zugleich einer Werkfeuerwehr angehören, sind nur freizustellen, wenn dadurch die Sicherheit des Betriebes nicht gefährdet wird.

Schau mal im feuerwehrgesetz deines bundeslandes nach. Dort wird sicherlich eine Regelung stehen die die Freistellung betrifft. Es betrifft ja hier das Öffentliche Recht.

M
MiPa

22.02.2007 um 07:03 Uhr

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