Erstellt am 16.12.2008 um 20:16 Uhr von DonJohnson
@monti
Hallo Monti. Ich denke, dass keiner geantwortet hat, da die Sachlage doch sehr verworren ist. Es gibt auch einige Fragen die aufgeworfen werden (Gefahrenanalyse der Arbeitsplätze usw). Dennoch versuche ich dir mal zu antworten.
In meinen Augen (und ich hoffe ich stehe da nciht alleine mit) habt ihr aufgrund des §95 Abs. 3 BetrVG ein MBR nach §99 BetrVG. Da seid ihr alsoi in der Mitbestimmung was diese augenscheinichen Versetzungen an geht. Ob ihr die Zustimmung verweigern könnt, mag ich aber von hier nciht zu beurteilen. Entweder schaust du mal in den 99er rein (da steht drin welche Gründe ihr für die Verweigerung haben könnt), oder du erklärst ziemlich ausführlich welche Bedenken man haben könnte (bei den Beteiligten). Dennoch sollte man die Arbeitsplätze mal beurteilen usw. Die Frage ist echt komplex.
Hoffe dir aber zumindest einen kleienn Anhaltspunkt gegeben zu haben.
Halte uns mal auf dem Laufenden...
Gruß DJ