Neues Werk, alte Belegschaft, neue Eingruppierung
Hallo Zusammen, ich bräuchte mal euren Rat! Unser Unternehmen ist gerade dabei in einem Nahe gelegenen Ort ein Neues Werk für die Fertigung zu bauen. Die Belegschafft aus der jetzigen Fertigung wandert komplett mit. Jetzt verändern sich durch die Modernisierung einzelne Aufgabgen und die GF will das ganz mit einem Organigram und einer Stellenzuteilung relativ simpel abwickeln, dass Problem was hier aber gerade hoch kommt, es wird Abgruppierungen geben mit einer Besitzstandregelung. Hier mal ein paar Zeilen aus dem Schreiben: ...Zusätzlich vereinbaren die Parteien abweichend von 93 BetrVG, dass im Rahmen des Projektes vorzunehmenden Versetzungen ohne vorherige interne Ausschreibung durchgeführt werden. Dies dient vorrangig der Reduzierung des formellen Aufwandes für die betroffenen Mitarbeiter. Weiterhin ermöglicht dies, die bei den Versetzungsentscheidung zu berücksichtigen Rahmenbedingungen überschaubar zu gestalten und die internen Prozesse für die beteiligten Parteien zu vereinfachen. Die bisherigen Arbeitsaufgaben unterscheiden sich nicht grundlegend von den Aufgaben im heutigen Werk. Einzelne Arbeitsplätze können sich jedoch hinsichtlich ihrer Komplexität verändern, was eine höhere oder niedrigere Anforderung an dem Arbeitsplatz zu Folge hat. Dies kann zu einer Höhergruppuerung oder auch Abgruppierung einzelner Mitarbeiter führen. Das Beteiligungsverfahren gemäß 99 BetrVG wird für die hiervon betroffenen Mitarbeiter gesondert durchgeführt. Es gelten die in der vorherigen Absatz getroffenen Vereinbarungen. Mit der von einer Abgruppierung betroffenen Mitarbeiter sind einvernehmliche Vereinbarungen anzustreben. Ihnen soll die Differenz zur bisherigen Entgeltgruppe als Besitzsstandszulage, die auf künftige Tariferhöhungen höchstens bis zur Hälfte anrechenbar ist, angeboten werden.... Durch unsere erst kurzen existierenden BR in dieser Konstellation und der kurzen Zeitfenster seitens der GF, gibt es immer nicht viel Handlungsraum. Wie würdet ihr mit so einem Text umgehen? Ich finde, dass individuelle Recht wird hier ausgehebelt und die Besitzstandregelung gefällt mir auch nicht. Höhere Gruppierungen, da freut sich jeder, aber wie geht man mit den Abgruppierungen um bzw. wie würdet ihr sowas Regeln? Ich bin über jeden vernünftigen Tipp dankbar!
Community-Antworten (9)
18.05.2019 um 19:42 Uhr
Habt ihr denn zur Betriebsänderung einen Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen? Der wäre ja wohl angezeigt. Holt euch die Gewerkschaft hinzu.
18.05.2019 um 21:50 Uhr
Zitat : Mit der von einer Abgruppierung betroffenen Mitarbeiter sind einvernehmliche Vereinbarungen anzustreben.
Ich empfehle Euch, sofert ein Rundschreiben zu verteilen und die MA zu warnen, sich gar nicht erst auf "Verhandlungen" mit dem AG einzulassen. Denn bei solchen "Verhandlungen" gehen die meisten AN immer nur als zweiter Sieger vom Platz. Im übrigen gilt immer noch, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn der AG diesen ändern will, dann geht das eben nur über Versetzung und/oder Änderungskündigung §§ 99 BetrVG & § 2 KSchG (Änderungskündigung). Hierbei seid Ihr als BR voll im Thema.
Darüber hinaus ist in erster Linie auch zu beachten, worauf Krambambuli hingewiesen hat
18.05.2019 um 22:23 Uhr
Wäre es da sinnvoll mit dem AG so zu verhandeln, dass alles erstmal so bleibt wie es ist und die Arbeitnehmer ihre Arbeit im neuen Werk aufnehmen und im Laufe der Zeit, nachdem auch wirklich festzustellen ist, dass sich die Aufgaben geändert haben, jeden einzelnen zu bewerten?
20.05.2019 um 10:43 Uhr
holt euch hilfe, wenn ihr neu seid. Gewerkschaft oder einen Anwalt, dem AG aber direkt klar machen, dass ohne Euch da gar nix passiert und ihr euch erstmal richtig schlau machen müsst, Seminar und so
20.05.2019 um 12:01 Uhr
die Regelung, die du da oben schreibst ist jetzt ja nicht untypisch für einen Interessenausgleich/Sozialplan. Ich würde Euch aber dringend raten schnell professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt an Bord zu nehmen. Ob das nämlich zu dem was passiert auch passt was da geschrieben ist, sollte kritisch betrachtet werden
20.05.2019 um 12:19 Uhr
Lasst euch hier nicht überrennen. Die zeitliche Brisanz erzeugt doch der Arbeitgeber. Die Entscheidung ein Werk zu bauen, der Bau selber ist wohl kaum innerhalb von ein paar Tagen abgewickelt. Er hätte also alle Zeit der Welt gehabt, auch das personelle zu regeln.
Der Text von dir klingt schon sehr nach einem Interessenausgleich/ Sozialplan. Auch die Thematik mit "Abgruppierung/ Besitzstandswahrung/ Anrechnung auf Tariferhöhungen" ließt man regelmäßig in dem Zusammenhang.
Also ab zur Gewerkschaft/ Fachanwalt, die helfen euch, wie die weiteren Schritte zu veranlassen sind.
20.05.2019 um 12:30 Uhr
Danke für die Tipps! Ich werd mal schauen was das Gremium dazu sagt.
20.05.2019 um 12:31 Uhr
Grundsätzlich erachte ich den Vorschlag des Arbeitgebers nicht als unverschämt. Im Grunde strebt er eine positive Lösung an. Sofern es hier keinen Konflikt mit einem anzuwenden Tarifvertrag gibt, kann man dies durchaus so regeln und es dürfte in der Regel für die Arbeitnehmer günstiger sein, als Änderungskündigungen wie sie von Challenger vorgeschlagen werden.
Ich vermute mal, dass in dem neuen Werk modernere Maschinen eingesetzt werden, die dazu führen dass sich die Anforderungen an die Arbeitnehmer ändern. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Ich würde dabei aber auf einige Dinge bestehen:
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Die neuen Eingruppierungen sind mit dem BR zu beraten und mit dem BR (möglichst) einvernehmlich zu regeln. Dies gilt insbesondere wenn hier Gruppen von Arbeitnehmern die heute die gleiche Tätigkeit ausführen dahingehnd aufgeteilt werden sollen, dass diese Arbeitnehmer in Zukunft in Gruppen unterschiedlicher Wertigkeit aufgeteilt werden.
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Für herabgruppierte Arbeitnehmer wird geprüft, inwieweit diese durch Schulungsmaßnahmen wieder auf höherwertige Tätigkeiten gebracht werden können. Entwicklungspläne werden mit diesen Arbeitnehmern erarbeitet.
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Herabgruppierte Arbeitnehmer werden bei Bewerbungen auf höherwertige Tätigkeiten bevorzugt berücksichtigt.
Allerdings sollte man als BR hier auch im Hinterkopf haben dass dies durchaus der richtige Zeitpunkt sein kann, Fehlentwicklungen aus der Vergangenheit zu korrigieren.
25.05.2019 um 12:16 Uhr
Darf der AG das Beteiligungsrecht des BR ausschließen, weil die vertraglichen Änderungen tendenziell schon ins individuelle Arbeitsrecht fallen? Ist ein handeln ohne den betroffenen Personenkreis zu kennen über eine solche Vereinbarung sinnvoll? Was sollte drin stehen und was definitiv nicht?
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