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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berufsbild entsprechende Arbeitsaufgaben

T
ThomasG
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag steht: Die Firma behält sich Einschränkungen oder Erweiterungen des Aufgabenbereiches oder Änderungen des örtlichen Einsatzes nach den betrieblichen Erfordernissen vor.

Nun ist es so, das die mir zugewiesene Arbeitsaufgabe nicht meinem Berufsbild entspricht.

Hat die Firma mit der oben genannten Klausel die in meinem Berufsbild üblichen Arbeitsaufgaben ausgehebelt ?

Gruß

1.09901

Community-Antworten (1)

S
Südmann

09.04.2011 um 21:42 Uhr

diese Klausel müsste man erstens im Gesamtkontext und zweitens unter dem Gesichtspunkt des § 307 BGB betrachten sie könnte unwirksam sein

wobei der § 106 GewO trotzdem ziemlichen Spielraum lässt, falls der Arbeitsvertrag nicht konkret genug gefasst ist

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