Arbeitsplatzerhebungsbogen
Alle AN unserer Fa. mussten einen Arbeitsplatzerhebungsbogen ausfüllen, um festzustellen wie lange jeder für bestimmte Aufgaben seines Arbeitsplatzes benötigt. Wir sind ein wohnungswirtschaftliches Unternehmen. Unsere Aufgabe ist die Vermietung und Verwaltung von Wohnungen. Zum Beispiel mussten die Kundenbetreuer genau angeben, wieviel Mietverträge im Jahr abgeschlossen werden und wieviel Zeit sie benötigen, um die erforderlichen Angaben im PC einzugeben bis zum Ausdruck des Mietvertrages. Zu beachten ist dabei auch, dass ja zwischendurch noch Anrufe sowie persönliche Gespräche mit Mietern geführt werden und noch viele andere Arbeitsaufgaben zu erfüllen sind. Das ist nur ein Beispiel. Unser GF hat nun durch einen Freiberufler beauftragt, der nicht aus dieser Branche kommt, unsere Arbeitsaufgaben zu beurteilen, ob die zeitlichen Angaben der MA korrekt sind oder ob diese etwa zu langsam sind für ihre Aufgaben. Haben die AN das Recht, Einsicht in die Beurteilung zunehmen. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage.
Community-Antworten (2)
29.05.2012 um 16:58 Uhr
Der Bogen wurde wohl am PC erstellt. Dann waere der BR zu beteiligen gewesen. Verhaltens und Keistungskontrolle mit Hilfe elektr. Mittel.
Also nun hier die MB noch einfordern und die Verwendung der Daten untersagen. Notfalls per ArbG.
29.05.2012 um 17:26 Uhr
man kann folglich nur zustimmen. Aus meiner Sicht besteht die Mitbestimmung des BR aber bereits beim Personalfragebogen und bei den anzuwendenden Beurteilungsgrundsätzen; (also nicht nur §87 Abs 1 Nr 6 sondern auch §94 BetrVG).
Also - wenn Du BR bist - Mitbestimmung geltend machen.