Erstellt am 16.12.2008 um 09:27 Uhr von frager1
Grundsätzlich ist die Auszahlung von Überstunden immer der ungeschickte Weg. Denn er verhindert, dass in Folge von anfallenden Arbeiten zusätzliche Arbeitnehmer eingestellt werden. Dieses ganz besonders, wenn regelmäßig Überstunden geleistet werden müssen. Dann wäre es sinnvoller zusätzliche Arbeitnehmer zu beschäftigen/ einzustellen.
In der momentanen Zeit sollte man sich auch überlegen, ob man nicht ein vorhandenes Überstundenposter dazu nutzen sollte, ggf. auftragsschwache Zeiten auszugleichen. Auch um ggf. so Kurzarbeit oder gar Entlassungen zu vermeiden.
Erstellt am 16.12.2008 um 09:29 Uhr von pirat
@ premium,
im Großen und Ganzen kommt es darauf an...was die Besteuerung angeht, dass man womöglich bei Auszahlung der Überstunden in die Steuerprogression kommt, und einen Teil seines Üstd-Geldes erst nach der Steuererklärung wiedersiehst....da wäre eine 2 monatige Teilauszahlung eine Möglichkeit...
Erstellt am 16.12.2008 um 09:43 Uhr von premium
Hallo,
erst mal vielen Dank für die Denkanstöße.
@frager1
Das ist uns bewusst. Nur haben wir das große Problem, dass wir händeringend seit Jahren Leute suchen, abe keine finden. Daraus resultierend auch die Überstunden. Wir schaffen mit unserem Personal die Aufträge fast nicht. Wir sind eine 40-Mann-Firma in der IT Branche und Softwareentwickler sind Mangelware.
@pirat
Du meinst, den Betrag nicht auf einmal auszahlen, sondern in 2 Teilbeträgen.
Habe gerade erfahren, dass letztes Jahr wohl ein Betrag von 20 EUR/Std. angesetzt wurde. Das entspricht aber in keinster Weise dem "umgerechneten" Stundenloh. Allerdings haben es wohl einige Mitarbeiter akzeptiert.
Gruß premium
Erstellt am 16.12.2008 um 11:50 Uhr von kriegsrat
was steht denn in euren individuellen Arbeitsverträgen so drin in bezug auf überstunden ?
wenn bei euch so pi mal auge festgelegt wird, mal eben 20€ pro überstunde zu bezahlen, empfehle ich einen blick in den § 87 BetrVG Abs.1 punkt 10 sowie Abs.2
Erstellt am 16.12.2008 um 12:01 Uhr von premium
Hallo kriegsrat,
das weiss von uns eben keiner so genau.
Wir dürften geschätzte 40 verschiedenen Arbeitsverträge haben. Da bei Neugründung der Firma nach Insolvenz vor 6 Jahren wohl jeder einzelne Vertrag verhandelt wurde.
Dürfen wir die denn alle einzeln einsehen? Wohl eher nicht. Angeblich gibt es in den "alt" Verträgen keine Regelung zu Überstunden.
Gruß premium
Erstellt am 16.12.2008 um 12:30 Uhr von kriegsrat
dann geht einfach davon aus, daß es keine regelung gibt und fordert den arbeitgeber auf, mit euch eine zu vereinbaren.
Aufforderung zu verhandlungen mit fristsetzung, der arbeitgeber wird sich dann schon irgendwie dazu äußern...
es wird entweder verhandelt und man einigt sich in einer BV
oder ihr beschließt, das die verhandlungen gescheitert sind und ruft die einigungsstelle an
auch wenn individualrechtlich (im einzelnen arbeitsvertrag) etwas geregelt wäre (was ihr mit "nichtwissen" bestreitet), könnt ihr ja trotzdem versuchen, kollektivrechtlich (durch betriebsvereinbarung)eine bessere regelung herauszuschlagen
(wie gesagt : ihr werdet gebraucht, ihr seid mangelware, das soll man sich schon irgendwie honorieren lassen
in vielen firmen läufts im moment eher in die andere richtung......
Erstellt am 16.12.2008 um 16:56 Uhr von frager1
@premium
Hallo, auch ich komme aus der IT-Welt. Es gibt auch hier noch genügend arbeitssuchende. Es kommt hier aber auch darauf an, dass AG eben ihre Suche nicht nur auf "jungen Hochschulabgänger mit jahrelanger Praxiserfahrung" einschränken. Also sich auch für arbeitssuchende Softwareentwickler interessieren welche ggf. auch älter als 40 Jahre sind.
Habt ihr als BR schon einmal selbst mit den entsprechenden Profilen ein Suche auf den entsprechenden Webseiten der Bundesagentur für Arbeit gestartet?
Man findet dann dort oftmals mehr Arbeitssuchende als in den Vermittlungsvorschlägen der AfA. Denn die Softwar der AfA arbeitet hier so hat man den Eindruck nicht unbedingt optimal.
Erstellt am 16.12.2008 um 17:15 Uhr von peanuts
"Habt ihr als BR schon einmal selbst mit den entsprechenden Profilen ein Suche auf den entsprechenden Webseiten der Bundesagentur für Arbeit gestartet?"
Wurde das Aufgabengebiet eines BRs kürzlich erweitert?
"was die Besteuerung angeht, dass man womöglich bei Auszahlung der Überstunden in die Steuerprogression kommt, und einen Teil seines Üstd-Geldes erst nach der Steuererklärung wiedersiehst....da wäre eine 2 monatige Teilauszahlung eine Möglichkeit..."
Wenn die Ü´stunden noch in diesem Jahr ausgezahlt werden können, wäre eine Einmalzahlung in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit nicht die bessere Variante?
Falls AN die Wahlmöglichkeit haben "Freizeitausgleich oder Geld" hat der BR doch überhaupt keine Karten im Spiel. Oder ist mir etwas entgangen?
Erstellt am 16.12.2008 um 17:30 Uhr von premium
@frager1
Keine Sorge, wir suchen und nehmen so ziemlich alles, was einigermaßen in unser Profil passt.
Leider ist unser Gebiet sehr speziell. Darum nehmen wir eigentlich auch lieber Leute mit Erfahrung und keine "Frischlinge".
Aber es kommt tatsächlich nichts rein. (Und die Bewerbungen laufen auch über meinen Tisch) Die Vorstellungsgespräche werden außerdem von den Mitarbeiter mitgeführt, die im jeweiligen Bereich beschäftigt sind. AG segnet eigentlich dann nur noch ab.
Wir haben hier nicht die übliche AG / AN Situation. Wir sind eine AG und die Aktionäre sind zu gut 90 % Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter. Darum sorgen wir schon selber dafür, dass es uns gut geht und der Laden läuft :o)
Danke an Alle für Eure Hilfe.
Gruß premium