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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Als freigestelltes Betriebsratsmitglied langzeitkrank und weiterarbeiten?

H
Hermann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage.

Ich bin seit 7 Monaten krank geschrieben, da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bislang hatte mein AG noch keine neue Tätigkeit im Unternehmen für mich gefunden. Deshalb wurde ich jetzt im November vom Betriebsrat als Mitglied freigestellt. Ich weiß allerdings nicht, ob ich der Tätigkeit als Vollzeitkraft nachgehen kann. Der Reha-träger hat mir geraten, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Falls ich nur eine teilweise EU-Rente bekommen würde, könnte ich trotzdem als freigestelltes Mitglied mit reduzierter Stundenzahl weiterarbeiten? Hinzuverdienst ist bei teilweiser EU-Rente möglich. Oder kann der AG das verhindern?

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Community-Antworten (1)

P
pit47

16.12.2008 um 09:31 Uhr

Hallo Hermann, wenn der AG der Freistellung nicht widersprochen hat, bist Du auch mit reduzierter Stundenzahl freigestellt. Hat der BR versucht, nach § 84 Abs. 2 SGB IX, ein "Betriebliches Eingliederungsmanagment" mit dem AG einzuleiten? Wenn nicht, was ist, wenn Du nach der BR-Wahl 2010 kein BR-Mitglied mehr bist?

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