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Fortbildungen freigestelltes Betriebsratsmitglied - explizit beantragen oder nur mitteilen?

L
Lola
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle. Ich bin zu 100% freigestelltes Betriebsratsmitglied. Die Frage : muß ich meine Fortbildungen explizit beantragen oder nur mitteilen????

Danke, Lola

4.66405

Community-Antworten (5)

F
Fayence

17.11.2006 um 08:41 Uhr

Lola, eine Freistellung ist kein Selbstbedienungsladen. :-) Beschlussfassung im Gremium und Mitteilung an den AG.

L
Lola

17.11.2006 um 12:28 Uhr

@ Fayence Habe mich wohl falsch ausgedrückt. Natürlich BR-Beschluß. Aber dann nur noch Mitteilung an AG, kein Antrag.

Danke

FB
Frank B.

17.11.2006 um 14:13 Uhr

Wieso Antrag? Generell Mitteilung, wenn der AG dagegen Einspruch erhebt, soll das doch tun, aber bitte schriftlich, wegen Behinderung der BR- Arbeit und so.

B
Barbara

17.11.2006 um 14:17 Uhr

Ist das denn bei allen Fortbildungen so? Fortbildungen für die erforderliche BR - Arbeit beschließt der BR und teilt dem AG mit. Was ist wenn ich mich beruflich ( auch freigestellte wollen am Ball bleiben) fortbilden will?

P
paula

19.11.2006 um 19:57 Uhr

@frank B

behinderung der BR-Arbeit weil er die kostenübernahme für ein seminar ablehnt? wie bist du denn drauf? bei euch im laden muss es ja zugehen... kopfschüttel

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