Erstellt am 14.12.2008 um 12:05 Uhr von Kleine Hexe
kommt drauf an...
Gibt es einen geltenden Tarifvertrag?
Erstellt am 14.12.2008 um 12:06 Uhr von pirat
@pitufo2807,
eine Kürzung (im Sinne von Bestrafung) wegen Krankheit ist unstatthaft...In § 9 BUrlG ist geregelt, dass bei einer Erkrankung während des Urlaubs die mit ärztlichen Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angrechnet werden...
Erstellt am 14.12.2008 um 14:50 Uhr von Knuddel
@pitufo2807,.
hadden du nichts Betriebsrat ?
Erstellt am 14.12.2008 um 19:27 Uhr von Kleine Hexe
Es gibt mind. einen Tarifvertrag der die Kürzung des Urlaubsanspruchs bei längerer Krankheit vorsieht.
Groß- und Außenhandel BW.
Hab ihn leider jetzt nicht zur Hand und weiß nicht ob das nur für die Tage die es mehr als das Gesetz vorsieht gilt.
Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 14.12.2008 um 19:46 Uhr von peanuts
"... weiß nicht ob das nur für die Tage die es mehr als das Gesetz vorsieht gilt."
Der gesetzliche Mindestanspruch auf Urlaub ist unantastbar! Daher können nur Regelungen getroffen worden sein, die über diesen Mindestanspruch hinaus gehen.