Erstellt am 20.08.2008 um 08:36 Uhr von Andi66
@Heide
Vier Jahre scheinen mir ein sehr langer Zeitraum zu sein, außerdem müsste man für eine Gehaltsberechnung nicht die SOLL-Stunden nehmen?
Womit erklärt die Geschäftsleitung die Umstellung (Nutzen für den Betrieb)?
Ist Mehrarbeit (Überstunden) im Gehalt mit abgegolten oder wird extra vergütet?
Die Fallstricke in dieser Umstellung werden wahrscheinlich im ''Kleingedruckten'' zu finden sein. Wende dich auf jeden Fall an eure Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt und lass das Ganze prüfen.
Gruß Andi
Erstellt am 20.08.2008 um 19:36 Uhr von DonJohnson
Ich vermute euer AG möchte den gleichmäßigen Monatslohn und keine Umstellung auf Gehalt. Da ihr da ein MBR habt, könnt ihr eine BV erzwingen. Darin ist dann geregelt, wie das funktioniert. Im Jahresdurchschnitt (Schaltjahr ausgenommen) ist bei einer 40 Stundenwoche der Monatsdurchschnitt 174 Stunden. Nur um mal mit einem Rechenbeispiel zu kommen: 10€ die Stunde (ich lach mich tot) sind das 1740 € im Monat. Da spielt es dann wie im Gehalt keine Rolle mehr, ob ihr 20 oder 22 Tage im Monat arbeitet. Wenn ihr die BV richtig abschließt, ergibt das schon Sinn für euch bzw die AN. Erstens bekommt ihr jeden Monat das gleiche Geld, ihr könnt also besser planen (und die GL auch). So und nun kommt es. Wenn doch alle immer das gleiche verdienen spricht ncihts dagegen, dass das Geld am 1. auf euerm Konto ist. Zulagen (z.B. Überstunden) werden halt im Folgemonat ausbezahlt. Was spricht dann dagegen?