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Schichtbesetzungen durcheinander würfeln - mitbestimmungspflichtig?

A
achim56
Jan 2018 bearbeitet

Mein AG hat angekündigt, er wolle in Abständen von ca. 3 Jahren bestehende Schichtteams auseinander reissen und neu besetzen. Dies soll zum 1. Mai 2009 das erste mal passieren. Wir sind eine Firma mit 80 MA, wobei 40 MA davon betroffen sind, die in einem 5-Schicht Vollkonti bei einer 40h Woche arbeiten. Meine Frage: "Ist diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig nach BetrVG."

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Community-Antworten (1)

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Laffo

13.12.2008 um 13:59 Uhr

achim56

Joo, nach § 87 Abs. 1 Zif.13 BetrVG

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