Schichtbesetzungen durcheinander würfeln - mitbestimmungspflichtig?
Mein AG hat angekündigt, er wolle in Abständen von ca. 3 Jahren bestehende Schichtteams auseinander reissen und neu besetzen. Dies soll zum 1. Mai 2009 das erste mal passieren. Wir sind eine Firma mit 80 MA, wobei 40 MA davon betroffen sind, die in einem 5-Schicht Vollkonti bei einer 40h Woche arbeiten. Meine Frage: "Ist diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig nach BetrVG."
Community-Antworten (1)
13.12.2008 um 13:59 Uhr
achim56
Joo, nach § 87 Abs. 1 Zif.13 BetrVG
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