Mitbestimmung nach § 87
Hallo ihr Lieben,
ich bin noch ziemlich neu, in einem noch nicht so lange bestehenden BR einer Supermarktfiliale.
Unser Hausleiter möchte jetzt Taschenkontrollen mittels eines nichttechnischen Zufallsgenerators durchführen. Es soll ein Würfelbecher mit einem Würfel sein und die Kolleginnen und Kollegen sollen immer, wenn sie bei Feierabend den Markt verlassen würfeln und wenn der Würfel dann zum Beispiel an einem Mittwoch eine 3 anzeigt (weil dritter Tag der Woche), wird diese Person kontrolliert.
Unser Hl ist der Meinung, da es sich hierbei nicht um eine technische Einrichtung handelt, dass wir nicht mitbestimmungspflichtig sind. In meinen Augen fällt dies aber ganz klar unter § 87 Abs. 1 Ziff. 1 "Ordnung des Betriebs und Verhalten der Mitarbeiter", womit wir eindeutig mitbestimmungspflichtig sind!!!
Wie seht ihr das? Kann mir jemand da vielleicht weiterhelfen und ggf. mit entsprechenden Rechtsurteilen aushelfen?
Herzliche Grüße,
roreuka
Community-Antworten (10)
11.11.2022 um 07:08 Uhr
Mitbestimmungspflichtig. BV machen
11.11.2022 um 08:47 Uhr
Du liegst komplett richtig mit § 87 Abs. 1 Nr. 1 hierzu Fitting RN 72
Danach sind mitbestimmungspflichtig: –Durchführen von Taschenkontrollen (BAG 9.7.2013 – 1 ABR 2/13 (B), NZA 2014, 551);
Dabei geht es nicht um die technische Einrichtung, sondern um ein MBR ob Taschenkontrollen überhaupt und um das wie und warum.
11.11.2022 um 09:08 Uhr
m.E. gehört die Durchführung von Taschenkontrollen zu den Fragen der betrieblichen Ordnung und des Verhaltens der Mitarbeiter.
Das bedingt keine technischen Einrichtungen. Da müsste der AG erst einmal zeigen können, wo das steht. Nein, für eine erzwingbare Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 reicht die beabsichtigte Einführung derartiger Maßnahmen völlig aus.
11.11.2022 um 10:13 Uhr
Das ist schon Schlingel der Leiter, oder? Wie die Mitposter schon sagten, Mitbestimmung.
11.11.2022 um 11:40 Uhr
Meines Erachtens ist dieser Würfelbecher mit Würfel auch eine technische Einrichtung, da er Platz benötigt und auch Energie benötigt. Zudem muss eine Unterweisung erfolgen, wie dieser Würfelbecher zu betätigen ist. Auch eine Arbeitsanweisung sollte vorhanden sein. Aber ob mit oder ohne ist eine Mitbestimmung hier gegeben.
11.11.2022 um 12:29 Uhr
Die letzte Antwort finde ich dann schon eher lustig.
11.11.2022 um 13:09 Uhr
kreativ auf jeden Fall - aber auch völlig falsch
vielleicht mal im Fittinig nachlesen RN 226 zu § 87 BetrVG
Für das MBR ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die techn. Einrichtung die Überwachung selbst bewirkt. Das ist der Fall, wenn Daten der ArbN mittels technischer Einrichtung erhoben und/oder gespeichert und/oder verarbeitet werden (BAG 13.12.2016.)
11.11.2022 um 15:29 Uhr
hier im Forum könnte man vielleicht mal Alkoholkontrollen durchführen
11.11.2022 um 16:05 Uhr
@ganther Ich scheide da aus, da ich nur Tee und morgens 2 Töppe Kaffee trinke. ;-)
11.11.2022 um 16:21 Uhr
Zum Thema Verhältnismäßigkeit und Nötigung hat Haufe eine gute Zusammenfassung: https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/welche-kontrollmassnahmen-des-arbeitgebers-sind-erlaubt_230130_360102.html
Verwandte Themen
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Mitbestimmung nicht wahrnehmen, rechtliche Nachteile
ÄlterWir arbeiten zurzeit an einer BV bezüglich Leistungsbonus. Globales System, Globales Unternehmen. Wir unterliegen keinem Tarif. Dadurch haben wir nur Mitbestimmung bei der Verteilung. Über die Pu
Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen
ÄlterWir sind ein tarifgebundenes Unternehmen der Metallbranche. (1) Etliche Angestellte (teils gewerkschaftlich organisiert, größtenteils nicht) haben sog. AT-Verträge, teilweise bewegt sich ihr Grunden
Mitbestimmung bei Prä-BR-Themen?
ÄlterIm Betrieb wurde ein BR gegründet. Im Laufe der noch jungen Amtsperiode wird dem BR bekannt, dass mittels einer vor BR-Gründung eingeführten und seitdem genutzten technischen Einrichtung ohne Wissen