Frage zu schichtzulagen
Hallo Ich möchte ein Anliegen bezüglich der Schichtzulagen ansprechen.
Meine Frühschicht beginnt regulär um 5:45 Uhr und endet um 14:00 Uhr. Aufgrund des derzeit hohen Arbeitsaufkommens beginnen wir jedoch bereits um 4:00 Uhr, weshalb ich eine Schichtzulage für die Zeit von 4:00 bis 6:00 Uhr erhalten müsste. Allerdings wird mir nur eine Zulage für 1,75 Stunden angerechnet.
Daher meine Frage: Ist es rechtlich zulässig, dass mein Arbeitgeber mir die 0,25 Stunden von meiner Schichtzulage aufgrund meiner Pause von 9:30 bis 9:45 Uhr abzieht?
In einer anderen Abteilung wird ohne Pause gearbeitet, und dort werden die vollen zwei Stunden Schichtzulagen gewährt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Community-Antworten (7)
20.11.2024 um 17:46 Uhr
die andere Abteilung arbeitet von 5:45 - 14 Uhr völlig ohne Pause?
20.11.2024 um 20:46 Uhr
Hallo. Nein, die arbeitet von 6-14uhr ohne Pause!
21.11.2024 um 09:44 Uhr
Und die bekommen für 2 Stunden eine Schichtzulage? Wofür? Und verstoßen auch noch gegen das Arbeitszeitgesetz. Es ist nicht richtig, dass du keine 2h Schichtzulage bekommst. In euerem Betrieb läuft es schon schief oder? Welche tägliche Arbeitszeit hast du 8h15min oder 7:45 oder 7:30? Solltet ihr vorher 15 Min früher da sein?
21.11.2024 um 10:01 Uhr
Wenn Du eine Nachtschichtzulage meinst, dann solltest Du mal, falls denn einer bei euch gilt, in den Tarifvertrag schauen. Dort ist so etwas meist geregelt. Was sagt denn euer BR dazu?
21.11.2024 um 10:11 Uhr
Hallo zusammen danke für eure hilfe! Also ich hab eine 40h Woche, heißt das wir 8std Schicht haben und davon eine Viertelstunde Pause unbezahlt.! Deswegen fangen wir auch ehr an. Das es alles nicht richtig ist, ist mir bewusst. Dem BR ist das alles egal und kümmert sich auch um nichts, das war der Grund wieso ich mein Amt niedergelegt habe am Anfang des Jahres. Ps: wir sind weder Tarifgebunden noch im AG Verband
21.11.2024 um 11:29 Uhr
Ihr habe dann wahrscheinlich (so deute ich mal deine Aussage bzgl. des BR) auch keine Betriebsvereinbarung zur ARbeits- und Schichtzeit oder? schau mal folgendes Urteil: BAG, 10 AZR 423/14: Leitsatz: Ein Zuschlag iHv. 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen stellt ohne das Vorliegen besonderer Umstände, die auf eine höhere oder geringere Belastung schließen lassen, regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG dar. Bei Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit erhöht sich der Ausgleichsanspruch regelmäßig auf 30 %.
Wenn Du im 4 Uhr anfängst steht dir für diese Zeit, die Du ja auch komplett arbeitest, ein Zuschlag zu.
eine Pause von nur 15min ist übrigens, wie ja auch schon geschrieben, gesetzeswidrig.
22.11.2024 um 11:52 Uhr
Man kann auch mal bei der Berufsgenossenschaft mal anrufen und auch anonym einen Tipp geben. Wenn die Pause schon im Argen liegt so liegt bestimmt auch mehr im Argen...
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