Bruttolohn- und Gehaltsliste - Einsicht durch zwei Mitglieder gemeinsam (Vorsitzender und Stellv.) oder nur einer?
Hallo ihr Wissenden, Einsicht Bruttolohn- und Gehaltsliste. Beschluss wurde Ordnungsgemäß gefasst dürfen zwei Mitglieder gemeinsam Einsehen (Vorsitzender und Stellv.) oder nur einer?
mfg Batschen
Community-Antworten (2)
12.12.2008 um 15:31 Uhr
Hallo batschen, es dürfen eigentlich sogar alle Betriebsratsmitglieder einsehen! Die Betonung liegt hierbei auf "Einsehen"! Es könnte sein, dass der AG sagt, ihr dürft in der Personalabteilung in die Unterlagen schauen, aber keine Unterlagen aus dem Büro entfernen und kopieren. Deshalb haben sich 2 Leute zum Reinschauen bewährt. Einer sagt an und der Zweite schreibt auf! Denn notizen machen ist auf jeden Fall erlaubt! Weil richtig mit den Zahlen auseinandersetzen kann man sich am besten im eigenen Büro, ohne dass einem von wem auch immer über die Schulter geschaut wird. Viel Erfolg PT Netty
12.12.2008 um 16:54 Uhr
@PT Netty
so ja wohl nicht richtig!!! § 80 Abs. 2 BetrVG ist maßgeblich. Daher eigentlich nicht alle BRM sondern der BA und in kleineren Betrieben der BRV oder dasvom Gremium nach § 27 Abs. 2 BetrVG bestimmte BRM (vgl. Fitting § 80 Rn 70ff)
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